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Qualitätssicherung

„Qualität ist niemals Zufall; sie ist immer das Ergebnis hoher Ziele, aufrichtiger Bemühung, intelligenter Vorgehensweise und geschickter Ausführung"
(William A. Foster)

Die systematische Entwicklung und Sicherung der Qualität der Prozesse, Produkte und Dienstleistungen an Hochschulen ist die zentrale Voraussetzung für ihren langfristigen Erfolg im nationalen und internationalen Wettbewerb. Den Verfahren der Akkreditierung sowie der Lehr- und Forschungsevaluation kommen dabei als wesentliche Instrumente der Qualitätssicherung eine große Bedeutung zu. Die gesetzlichen Grundlagen der internen Selbstbewertung und externen Begutachtung sind im niedersächsischen Hochschulgesetz verankert.

Die externe Qualitätssicherung in Studium und Lehre erfolgt im Wesentlichen durch die regulär vor Einführung von neuen Studiengängen durchzuführende Akkreditierung durch unabhängige Agenturen. Aufgabe der Akkreditierung ist die Sicherstellung von Standards, die sich vor allem auf fachliche Aspekte sowie auf Fragen der Studierbarkeit des Lehrangebots, der Berufsrelevanz oder der Förderung der Geschlechtergerechtigkeit richten. Ergänzend zur Programmakkreditierung wurde 2007 das Verfahren der Systemakkreditierung ermöglicht, in dessen Rahmen das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule bewertet wird. Eine positive Systemakkreditierung bescheinigt der Hochschule, dass ihr Qualitätssicherungssystem im Bereich von Studium und Lehre geeignet ist, das Erreichen der Qualifikationsziele und eine hohe Qualität der Studiengänge zu gewährleisten. Hierfür finden die European Standards and Guidelines (ESG), die Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) und die Kriterien des Akkreditierungsrats Anwendung. Die niedersächsische Landesregierung unterstützt die Hochschulen in ihrem Bemühen, ein solches System der Qualitätssicherung und -entwicklung zu etablieren und im Wege der Systemakkreditierung überprüfen zu lassen.

In der Lehre sind die Studierenden nicht nur Empfänger und Zuhörer, sondern auch aktive Mitgestalter - auch der Qualität der Angebote. Neben dem studentischen Engagement beispielsweise in Studienkommissionen, als studentische Vertreter in Akkreditierungsverfahren oder als Befragte in der Evaluation der Lehrveranstaltungen können Studierende sich auch in hochschulweiten Gremien und gewählten Vertretungen für ihre Belange und die Qualität der Lehre einsetzen. Dies entspricht auch dem Anspruch des Bologna-Prozesses an eine „studierendenzentrierte" Lehre.

Mit dem „Qualitätspakt Lehre" haben der Bund und die Länder im Jahr 2011 ein gemeinsames Programm auf den Weg gebracht, um die Qualität der Lehre umfänglich unterstützen zu können. Die niedersächsischen Hochschulen sind bei der Einwerbung dieser Mittel überdurchschnittlich erfolgreich gewesen. Die Reformansätze reichen von Maßnahmen der Studienvorbereitung und -begleitung über zusätzliche Tutorien und Weiterbildungsmaßnahmen bis hin zur Schaffung zusätzlicher Personalstellen. Das Land hat zudem dafür Sorge getragen, dass alle Maßnahmen kapazitätsneutral erfolgen und somit vollständig in Ergänzung zu den Grundmitteln zur Verfügung stehen.

Ebenfalls kapazitätsneutral, jedoch nicht projektförmig, sondern auf Dauer erhalten die Hochschulen seit dem Wintersemester 2014/15 zusätzlich Studienqualitätsmittel aus dem Landeshaushalt, die bisher durch die Studierenden über die Studienbeiträge zu erbringen waren. Damit können die niedersächsischen Hochschulen ihre hervorragenden Angebote qualitativ weiter verbessern und die Studierenden bei der Entscheidung des angestrebten Studienabschlusses effizient und nachhaltig unterstützen.


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