Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Fragen und Antworten zum Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz

Eine Straße in der Innenstadt von Goslar   Bildrechte: Pixabay
Symbolbild Denkmalschutz: Die Innenstadt von Goslar im Harz.

Das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG) regelt den Schutz, die Erhaltung und die Pflege von Kulturdenkmalen in Niedersachsen. Ziel des Gesetzes ist es, das kulturelle Erbe Niedersachsens dauerhaft zu bewahren und wissenschaftlich zu erforschen.

Aus Sicht der Landesregierung soll der Denkmalschutz in Niedersachsen einfacher, schneller und günstiger gehandhabt werden können: Den entsprechenden Entwurf des MWK zur Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) hat das Kabinett am 7. Juli 2026 zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Die Novelle soll Verantwortlichkeiten präzisieren und Verfahren beschleunigen. Sechs Wochen haben nun die beteiligten bzw. betroffenen Verbände Zeit, um im Rahmen der Verbandsbeteiligung Kritik, Änderungswünsche oder Bedenken zu äußern. Ab 26. August werden die Stellungnahmen aus der Verbandsbeteiligung ausgewertet und ggf. eingearbeitet, ehe der endgültige Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren eingebracht wird.

Der Gesetzentwurf mit Begründung sowie die entsprechende Synopse können hier eingesehen werden:

Entwurf Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes

Synopse zum Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes

Alle wichtigen Fakten zum Gesetzentwurf:

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