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EU-Förderung (EFRE) im Kulturbereich

Förderperiode 2021 -2027

Klimaschutz und Energieeffizienz bei Unternehmen, bei öffentlichen Trägern und Kultureinrichtungen

Die gemeinsame Richtlinie der Niedersächsischen Ministerien für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) sowie Wissenschaft und Kultur (MWK) zur Förderung von Klimaschutz und Energieeffizienz ist vom 16. November 2022 bis zum 31. Dezember 2029 gültig. Für Kultureinrichtungen in Niedersachsen stehen dafür insgesamt 5 Millionen Euro aus EU-Mitteln bereit.

Grundsätzlich sind alle Kultureinrichtungen in Niedersachsen antragsberechtigt. Gefördert werden Investitionen in die energetische, über den gesetzlichen Standard hinausgehende Sanierung von Nichtwohngebäuden und die Errichtung von (Nah-)Wärmenetzen im Zusammenhang mit energetischen Sanierungen von Gebäuden. Die Einbindung erneuerbarer Energien in die Sanierung ist erforderlich. Die erwartete Einsparung an Energie je Euro der Investition und die Einsparung an CO2-Äquivalenten ist nachzuweisen.

Die Förderung aus EFRE-Mitteln beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Übergangsraum (ÜR) und 40 Prozent im Gebiet der Stärker entwickelten Regionen (SER). Im Rahmen zur Verfügung stehender Landesmittel sowie EU-beihilferechtlicher Beschränkungen kann diese Förderung erhöht werden.

Die Mindestförderhöhe liegt bei 25.000 Euro.

Weitere Informationen und Formulare zum Förderprogramm, Antragsverfahren und Förderabwicklung finden Sie bei der NBank.

Erster Antragsstichtag für eine Förderung ist der 01.03.2023. Die Antragsstichtage sind 2x jährlich am 01.03. und 01.09. (letzter Antragsstichtag 01.09.2025).


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Artikel-Informationen

Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat 31
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Tel: 0511/ 120-2646

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