Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Bildungszeit

Mehrere Personen sitzen um einen Laptop und zeigen gemeinsam auf den Bildschirm, um digitale Inhalte zu besprechen.   Bildrechte: Unsplash/John

Das Niedersächsische Bildungszeitgesetz (NBildZG) ist das neue Landesgesetz, das die bisherigen Rechtsgrundlagen für den Bildungsurlaub in Niedersachsen ab dem 1. Januar 2027 ersetzt. Es gibt Beschäftigten einen gesetzlichen Anspruch auf fünf Tage Freistellung pro Jahr, um an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Während dieser Zeit wird das Arbeitsentgelt weitergezahlt.

Mit dem neuen Gesetz wird der Begriff „Bildungsurlaub“ durch „Bildungszeit“ ersetzt und das Recht auf Weiterbildung modernisiert, vereinfacht und an aktuelle gesellschaftliche Anforderungen angepasst. Die Novelle verfolgt das Ziel, Weiterbildung in Niedersachsen attraktiver, zeitgemäßer und einfacher nutzbar zu machen. Gleichzeitig sollen digitale Lernformen, ehrenamtliches Engagement und lebenslanges Lernen stärker gefördert werden. Darüber hinaus werden Verfahren vereinfacht und transparenter gestaltet.

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Bödekerstraße 16

30161 Hannover

Tel.: 0511 300 330 332 und 0511 300 330 329

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