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Orgelbau und Orgelmusik sind Immaterielles Kulturerbe der Menschheit der UNESCO

Thümler: „Bedeutender Schritt für die Orgellandschaft Niedersachsen“


Der Zwischenstaatliche Ausschuss zum Immateriellen Kulturerbe hat bei seiner diesjährigen Sitzung in Jeju, Republik Korea, beschlossen Orgelbau und Orgelmusik auf die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit der UNESCO aufzunehmen. Damit wird auch die niedersächsische Orgelkultur gewürdigt.

„Die Anerkennung von Orgelbau und Orgelmusik als immaterielles Kulturerbe ist ein bedeutender Schritt, weil damit weltweit Orgellandschaften geschützt werden können. Auch Niedersachsen verfügt über einen reichen Orgelfundus – von Ostfriesland über das Alte Land und bis in die Region Hannover hinein“, sagt der Niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur, Björn Thümler.

Der Orgelbaukünstler Arp Schnitger (1648 – 1719) ist einer der berühmtesten Vertreter der niedersächsischen Orgelkultur. Zahlreiche seiner einzigartigen Barockorgeln sind in Niedersachsen erhalten – ebenso wie Orgeln seiner Vorgänger und viele der folgenden Jahrhunderte. Bereits seit 2014 stehen Orgelbau und -musik auf der deutschen Liste des immateriellen Kulturerbes.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
08.12.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle MWK

Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2599
Fax: 0511/120-2601

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