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Fortschritte bei Transparenz in der Forschung

Hochschulen stellen zum zweiten Mal Informationen zu Drittmittelprojekten ins Netz


Der vom MWK eingeleitete Kulturwandel hin zu mehr Transparenz in der Forschung kommt voran. Zum zweiten Mal haben die niedersächsischen Hochschulen zum Stichtag 31. März vollumfänglich Daten zu Drittmittelprojekten öffentlicher und privater Auftraggeber im Internet veröffentlicht. Sie machen damit deutlich, wer zu welchen Themen in wessen Auftrag forscht.

„Niedersachsen ist mit seiner mit den Hochschulen vereinbarten Transparenz-Offensive bundesweit Vorreiter“, sagt die Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Gabriele Heinen-Kljajić. „Wir sind damit auf dem richtigen Weg, werden den Prozess aber weiter intensivieren“, betont die Wissenschaftsministerin. „Wichtig ist, dass wir zu einheitlichen Lösungen bei der Veröffentlichung der Daten kommen und die Anzahl der anonymisierten Informationen noch weiter senken.“

Entsprechend den 2015 verabschiedeten Leitlinien zur Transparenz in der Forschung veröffentlichen die niedersächsischen Hochschulen seit 2016 einmal jährlich Listen, in denen Auftraggeber, Projekttitel, Laufzeit und Fördersumme von Drittmittelprojekten offen gelegt werden. Insgesamt wurden zum Stichtag 31. März 2017 Informationen zu 5879 Projekten eingestellt. Drei Hochschulen (Leibniz Universität Hannover, TU Braunschweig und Universität Osnabrück) haben insgesamt sieben Projekte mit militärischem Bezug gemeldet. Das entspricht einem Anteil von 0,1 Prozent.

Die Verpflichtung der Hochschulen zu Transparenz gilt grundsätzlich für alle Forschungsvorhaben. Gleichwohl haben einige Hochschulen erneut von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, zu bestimmten Projekten lediglich abstrakte Daten zu liefern. Dies betrifft insbesondere Forschungsvorhaben der Automobilindustrie. Allerdings konnte die Quote dieser Projekte auf 8,3 Prozent (das entspricht 490 Projekten) gesenkt werden. Im Vorjahr betrug die Quote 9,9 Prozent. „Eine Verschlüsselung darf nicht dazu führen, dass die Daten ohne Aussagekraft bleiben“, sagt Ministerin Heinen-Kljajić. „Es gibt Technische Hochschulen, die zeigen, dass es möglich ist, bei der Anonymisierung differenzierter vorzugehen.“ Inzwischen haben die Hochschulen begonnen, ihre Musterverträge mit Drittmittelgebern anzupassen und in Neuverträge eine Klausel aufzunehmen, derzufolge die Universität berechtigt ist, den Namen des Auftraggebers, den Titel und die Laufzeit des Projektes sowie die Höhe des Auftragsvolumens in Ihrem Internetauftritt zu veröffentlichen.

Zukünftig werden weitere in den Leitlinien vereinbarte Ziele noch intensiver verfolgt. So entwickeln die Hochschulen eine Open-Access-Strategie, um den Zugang zu Forschungsergebnissen in der Wissenschaft wie auch für die Öffentlichkeit zu erleichtern. Der Diskurs mit den Bürgerinnen und Bürgern soll verstärkt werden, zum Beispiel über die Nutzung von Social-Media-Kanälen.

In der rechten Spalte finden Sie unter "Downloads" eine Liste zur Umsetzung der „Leitlinien zur Transparenz in der Forschung“.

Einen Link zu den Projektlisten der Hochschulen finden Sie hier:

http://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/forschung/forschungspolitik/transparenz_forschung/transparenz-in-der-forschung-131173.html

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Piktogramm für Presseinformationen
Anlage zur Presseinformation vom 03.04.2017

  Forschungstransparenz_ Liste der Drittmittelprojekte
(PDF, 0,39 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.04.2017
zuletzt aktualisiert am:
21.06.2017

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