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Förderprogramm „Niedersachsen-Professuren“

zukunft.niedersachsen – Strukturlinie „Kluge Köpfe für Niedersachsen“


Kern des Programms zukunft.niedersachsen ist eine aufeinander abgestimmte Kombination aus Personen-, Projekt- und Infrastrukturförderung, insbesondere um die niedersächsische Wissenschaftslandschaft für anstehende Transformationsprozesse optimal zu positionieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit national und international dauerhaft zu stärken.

Mit den drei Förderlinien der „Niedersachsen-Professuren“ sollen im Rahmen der Personenförderung gezielt internationale Spitzenkräfte, leistungsstarke Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler sowie für die Hochschulstandorte profilgebende Forscherinnen- und Forscherpersönlichkeiten nach Niedersachsen geholt beziehungsweise an den Standort gebunden werden.

Die Hochschulen erhalten Unterstützung bei Berufungs- und Bleibeverhandlungen mit

Anträge für die Förderlinie 1 „Niedersachsen-Professur“ und Förderlinie 2 „Niedersachsen-Impuls-Professur“ können bei der VolkswagenStiftung gestellt werden. Den Link für die Antragstellung im Portal der VolkswagenStiftung haben wir Ihnen oben bei der entsprechenden Förderlinie hinterlegt.

Die Antragstellung für die Förderlinie 3 „Niedersachsen-Profil-Professur“ ist laufend über das Ministerium für Wissenschaft und Kultur möglich.

Programmausschreibung „Niedersachsen-Profil-Professur“

Die Förderlinie 3 „Niedersachsen-Profil-Professur“ adressiert die Gewinnung und das Halten von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern („Eckprofessuren“ an Universitäten, in der Regel W3; W2-Professuren an Fachhochschulen), die in den Hochschulen des Landes Niedersachsen einen entscheidenden Beitrag leisten können, um fachliche Profile in Forschung, Lehre oder Transfer zu entwickeln oder zu schärfen.

I. Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind die Hochschulen des Landes Niedersachsen entsprechend § 2 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG).

II. Förderkriterien

Insbesondere zu folgenden Punkten sollte die Antragsdarstellung Auskunft geben:

  • Qualifikation und Forschungsprofil der Person insbesondere nachgewiesen durch:
    » Publikationsleistung
    » Drittmitteleinwerbung
    » bisheriger wissenschaftlicher Werdegang
    » ggf. Auszeichnungen und Preise
  • Einbettung der Professur in hochschulstrategischen Rahmen, insbesondere Beitrag zu Profilbildung und Vernetzung sowie zu Translation und Transfer,
  • Einbindung der Professur in instituts- und hochschulübergreifende, ggf. auch außer-universitäre Strukturen oder Forschungszusammenhänge,
  • Mögliche Beiträge zu Verbundforschungsvorhaben im nationalen oder internationalen Kontext.

III. Art und Dauer der Förderung

Mittels der Personenförderung können in allen Fachgebieten zusätzliche Ausstattungsmittel für bis zu 5 Jahren beantragt werden. Es wird erwartet, dass die Hochschule einen Eigenbeitrag von rund 50 Prozent der Gesamtfördersumme (rund 50% zukunft.niedersachsen, rund 50% Hochschule) übernimmt. Die Höhe der Gesamtfördersumme bemisst sich nach dem individuell kalkulierten Bedarf, der im Antrag ausführlich begründet werden muss.

Beantragt werden können zusätzliche, über die Grundausstattung hinausgehende, Ausstattungsmittel.

Folgende Positionen sind insbesondere förderfähig:

  • Personalmittel für befristet Beschäftigte,
  • Geräteausstattungen oder andere Sachmittel,
  • Mittel für digitale Infrastrukturen und Dateninfrastrukturen,
  • Reisemittel,
  • Mittel für die Erprobung und Etablierung neuer forschungsbasierter Lehrformate,
  • Mittel für Vorhaben der Wissenschaftskommunikation.

Für die Kalkulation der Personalausgaben sind die Durchschnittssätze des Niedersächsischen Finanzministeriums maßgebend. Informationen hierzu sind auf der Programmübersichtsseite http://www.mwk.niedersachsen.de/ausschreibungen unter der Bezeichnung „Tabellen der Durchschnittssätze für die Veranschlagung der Personalausgaben“ erhältlich. Ist bei Antragstellung bereits eine konkrete Person für die Bearbeitung des Forschungsvorhabens in Aussicht genommen, ist dies im Antrag kenntlich zu machen. Die Personalausgaben sind in diesem Fall anhand der persönlichen Daten möglichst genau zu ermitteln.

Nicht förderfähig sind insbesondere:

  • die Erstattung von indirekten Kosten, d. h. Kosten für in Anspruch genommene Infrastruktur (z. B. Raum- oder Energiekosten),
  • Personalmittel für die Professur selbst,
  • Mittel zum Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Bauunterhaltung.

IV. Antragstellung und Begutachtung

Die Anträge können laufend durch die Leitung einer niedersächsischen Hochschule beim MWK (Ref. 12) gestellt werden. Die Anträge werden kurzfristig durch Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen sowie des MWK und der VolkswagenStiftung begutachtet.

Folgende Anlagen sind als PDF-Dateien zu übermitteln:

  1. Anschreiben und Antragsformular
  2. Antragsdarstellung (insgesamt nicht mehr als 15 Seiten, 12 pt, 1,5-zeilig). Die Antragsdarstellung sollte insbesonder die unter II. in dieser Ausschreibung genannten Förderkriterien enthalten.
  3. Ggf. Angebote für Geräte (wenn möglich nur eine pdf-Datei): Bei Großgeräten nach Art. 91 b GG ist als Betrag der 50prozentige Landesanteil anzugeben (DFG-Großgeräteverfahren).
  4. Zeit- und Kostenplan – Erläuterungen mit kurzen Begründungen der einzelnen Kostenpositionen inkl. Eigenleistung. Hierzu ist der Finanzierungsplan in der vorgesehenen Excel-Datei auszufüllen.
  5. CV und Publikationsliste.

Der Förderantrag kann grundsätzlich auf dem elektronischen Wege an die untenstehende Kontaktperson übersendet werden. Bei einem Antrag durch eine Stiftungshochschule (nach § 2 NHG) ist der Antrag zudem ungeheftet bzw. ungebunden an die untenstehende Adresse des Niedersächsisches Ministeriums für Wissenschaft und Kultur postalisch zu übersenden.

VII. Hinweise zum Förderverfahren

Stiftungshochschulen können nach dieser Ausschreibung und den Verwaltungsvorschriften zu §§ 23 und 44 LHO Zuwendungen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Ausgabenbasis erhalten. Alle weiteren Hochschulen können eine zweckgebundene Zuweisung erhalten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht jedoch nicht.

Im Fall der Bewilligung an Zuwendungsempfänger werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Bestandteil des Bewilligungsbescheides.

VIII. Kontakt

Bei Fragen zur Programmausschreibung wenden Sie sich bitte an

Ute Rocker
Tel. 0511 120-2443
E-Mail: ute.rocker@mwk.niedersachsen.de

Zum Download

Nachfolgend können Sie sich die Formulare zur Unterstützung bei Berufungs- und Bleibeverhandlungen gemäß der Förderlinie „Niedersachsen-Profil-Professur“ herunterladen.

Übergeordnete Zielsetzungen der Förderung von Niedersachsen-Professuren sind die nachhaltige und sichtbare Stärkung der Internationalität und Diversität an den niedersächsischen Hochschulen, die Unterstützung der Hochschulen bei ihrer Profilbildung und Profilstärkung im Sinne der Zielsetzung der Gesamtpotentialanalyse sowie die Entwicklung oder Schärfung von fachlichen Profilen in Forschung. Lehre oder Transfer.

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