Ausschreibung für ein Jahresstipendium für das Jahr 2024 im Bereich der Literatur
I. Allgemeine Voraussetzungen
- Das Jahresstipendium können Autorinnen und Autoren erhalten, die mindestens eine Veröffentlichung in einem anerkannten Verlag (nicht im Selbstverlag und nicht im Zuzahl-Verlag) vorweisen können.
- Das Jahresstipendium können Autorinnen und Autoren erhalten, die in Ihrem Projekt einen Niedersachsenbezug bzw. die ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Niedersachsen haben.
- Das Stipendium kann nur für ein hochrangiges literarisches Projekt gewährt werden, dessen Texte noch unveröffentlicht sind.
- Bewerbungen für Projekte, die in einem vorangegangenen Jahr bereits abgelehnt wurden, können nur nach grundlegender Überarbeitung erneut berücksichtigt werden.
- Ein Jahresstipendium wird nicht gewährt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber während des Jahres 2024 regelmäßige Leistungen von Dritten (z. B. Aufenthalts- oder Arbeitsstipendien) oder eine andere Förderung des Landes im Bereich der Literatur erhält.
- Die Antragstellerin/Der Antragsteller erklärt sich bereit, im Falle einer Förderung die Arbeitsergebnisse des geplanten Vorhabens auf einer aus Kulturfördermitteln des Landes finanzierten Veranstaltung im Rahmen des Stipendiums zu präsentieren. Ein Anspruch auf Mitwirkung in einer derartigen Veranstaltung besteht seitens der Antragstellerin/des Antragstellers nicht.
II. Umfang der Förderung
Die Höhe des Jahresstipendiums kann bis zu 14.000 Euro betragen.
III. Antragsverfahren
Die Bewerbung nebst Anlagen ist bis zum 15.01. online einzureichen.
Das Online-Antragsverfahren für das Jahresstipendium ist über die folgende Webseite abrufbar:
Link wird im Herbst veröffentlicht.
Beizufügen sind dem Antrag in digitaler Form:
- Lebenslauf ohne Foto
- Verzeichnis der Veröffentlichungen
- Leseprobe von maximal 10 Manuskriptseiten
Ein Ausdruck des Online-Antrags ist mit Unterschrift unverzüglich einzureichen beim
Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur,
Referat 33,
Leibnizufer 9,
30169 Hannover.
Unvollständige bzw. nicht fristgerecht hochgeladene Unterlagen werden nicht angenommen.
Die o.g. Anlagen zur Bewerbung werden in Papierform nur im Ausnahmefall und nach vorheriger Abklärung mit dem Fachreferat angenommen.
IV. Weitere Informationen
Die Förderentscheidung erfolgt durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Förderempfehlungen erarbeitet die Niedersächsische Literaturkommission.
Falls Anträge bei mehreren fördernden Einrichtungen gestellt wurden, hat die Antragstellerin/der Antragsteller bzw. die Zuwendungsempfängerin/der Zuwendungsempfänger das Ministerium hierüber zu informieren und auch unverzüglich von einer positiven Förderentscheidung einer anderen Einrichtung zu benachrichtigen. Eine Mehrfachförderung ist grundsätzlich ausgeschlossen.