Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEvA)

Das Land Niedersachsen will seinen Studierenden und allen Beteiligten im Hochschulbetrieb die bestmöglichen Bedingungen für Studium und Lehre bieten. Niedersächsische Hochschulabschlüsse sollen nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch im Ausland anerkannt und effektiv eingesetzt werden können.

Die Qualität in diesem Bereich prüft und sichert u.a. die Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEvA). Zu diesem Zweck hat die Landeshochschulkonferenz Niedersachsen sie im Jahr 1995 eingerichtet.

Die ZEvA berät das Land und die Hochschulen zu verschiedenen Fragen und Themen des Studiums.


Umfassende Erfahrungen in der Qualitätssicherung

Die Agentur hat umfassende Erfahrungen in der Qualitätssicherung gesammelt. Dazu beigetragen hat u.a., dass die ZEvA institutionelle Evaluationen der Hochschulen vornahm und die Hochschulen dabei unterstützte, ein eigenes System für ihr Qualitätsmanagement aufzubauen.

Die Agentur führt seit 1998 Verfahren der Programmakkreditierung durch. Im Jahr 2000 folgte die Zulassung durch den Akkreditierungsrat. Zur Programmakkreditierung setzt sie federführend eine Gutachtergruppe ein, die u.a. einen Prüfbericht anfertigt, die Hochschule besucht und mit Vertreterinnen und Vertretern vor Ort spricht. Anschließend trifft der Akkreditierungsrat seine Entscheidung zu dem Studiengang.

Hat ein Studiengang das Verfahren erfolgreich durchlaufen, darf er für einen befristeten Zeitraum von acht Jahren das entsprechende Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates tragen.


Verfahren der Systemakkreditierung

Die ZEvA berät Hochschulen außerdem in Verfahren der Systemakkreditierung oder führt Verfahren der Begutachtung durch. Bei der Systemakkreditierung wird das hochschulinterne Qualitätsmanagementsystem betrachtet.

War die Hochschule bei der Systemakkreditierung erfolgreich, darf sie anschließend selbstständig für einen Zeitraum von acht Jahren die Qualität ihrer Studiengänge prüfen und das Gütesiegel des Akkreditierungsrates verleihen. Dabei wirken weiterhin externe Expertinnen und Experten mit.


Distanz zu Staat und Hochschulen dank Stiftung bürgerlichen Rechts

Im Jahr 2008 wurde die ZEvA in eine Stiftung des bürgerlichen Rechts umgewandelt. So bleibt sie rechtlich selbstständig. Es sichert die angemessene Distanz zu Staat und Hochschulen. Zudem ermöglicht es den fairen Wettbewerb mit anderen Agenturen.


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