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Studieren in Niedersachsen ohne Studienbeiträge

Niedersachsen leistet einen wesentlichen Beitrag für mehr Chancengleichheit beim Hochschulzugang. Mit der Abschaffung der Studienbeiträge zum Wintersemester 2014/15 wurden finanzielle Zugangshürden abgeschafft, um mehr jungen Menschen ein Studium zu ermöglichen.

Das Land ersetzt den Hochschulen die weggefallenen Studienbeiträge dauerhaft und in vollem Umfang aus dem Landeshaushalt. Dafür hat die Landesregierung gesetzlich sogenannte Studienqualitätsmittel eingeführt. Diese Mittel dürfen ausschließlich dafür verwendet werden, um die Qualität der Lehre und der Studienbedingungen an den niedersächsischen Hochschulen weiter zu verbessern. Das Land passt die Mittel dynamisch an die Zahl der Studierenden an. Die Studierenden können mitbestimmen, wie das Geld an ihrer Hochschule eingesetzt wird.

Zur Erhöhung der Studienerfolgsquote wurden zeitgleich mit der Abschaffung der Studienbeiträge die Bedingungen für Langzeitstudierende verbessert. Überschreiten Studierende die Regelstudienzeit, müssen sie künftig erst nach sechs Semestern Langzeitstudiengebühren bezahlen, und nicht wie bisher früher schon nach vier Semestern. Auch werden die Erziehung von Kindern, die Pflege von nahen Angehörigen und hochschulpolitische Tätigkeit berücksichtigt. Für im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemester 2021 und Wintersemester 2021/2022 immatrikulierte und nicht beurlaubte Studierende hat Niedersachsen mit Blick auf die COVID-19 Pandemie zudem die individuelle Regelstudienzeit um bis zu vier Semester verlängert. Die Gebühren wurden zudem deutlich gesenkt; anstelle gestaffelter Gebühren beläuft sich die Langzeitstudiengebühr einheitlich auf 500 Euro, soweit die oder der Studierende nicht von der Erhebung ausgenommen oder die Langzeitstudiengebühr ganz oder teilweise erlassen werden kann. Der rechtliche Rahmen ist im Niedersächsischen Hochschulgesetz geregelt.

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