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Denkmalpflege

Denkmalbehörden

Erste Anlaufstelle für Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, vor allem für Anträge und andere Anliegen privater Denkmaleigentümer, sind die unteren Denkmalschutzbehörden. Das sind die Landkreise und Gemeinden, die die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörden wahrnehmen. Oberste Fachaufsichtsbehörde ist das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK). Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege (NLD) in Hannover berät als staatliche Denkmalfachbehörde des Landes bei umfassenderen oder komplizierten Fragen die Bau- und Planungsbehörden, Kirchen vor allem auch Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen. Das NLD ist zudem für weitere zentralen Aufgaben des Denkmalschutzes, für Restaurierungen und Grabungen sowie für wissenschaftliche Vorhaben und Grundlagen in Niedersachsen zuständig.

Beratende Kommissionen

Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat für die Bau- und Kunstdenkmalpflege und für die Archäologie jeweils eine Kommission mit beratender Funktion berufen. Die Gremien beraten das Land in grundsätzlichen Fragen. Der Landeskommission für Bau- und Kunstdenkmalpflege gehören Vertreter der drei kommunalen Spitzenverbände, der evangelischen und katholischen Kirche, der Denkmaleigentümer, der Architekten- sowie der Handwerkskammer, der Verbände des Denkmalschutzes und weitere fachkundige Personen an. Der seit mehr als 30 Jahren bestehenden Archäologischen Kommission, die zugleich Berufsverband und wissenschaftliches Expertengremium ist, gehören Wissenschaftler und Fachleute aus dem Bereich Archäologie an.

Denkmalförderung

In Niedersachsen stehen derzeit jährlich gut 3 Millionen Euro aus Landesmitteln für die Förderung von Denkmalen zur Verfügung. Hinzu kommen im Durchschnitt rund eine Million Euro, die der Bund für den Erhalt von national wertvollen Kulturdenkmalen im Land bereitstellt. Daneben gibt es wechselnde Förderschwerpunkte der EU, des Bundes und vor allem der denkmalfördernden Stiftungen.

Aus dem Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sind für die Förderperiode 2014-2020 15 Millionen Euro für den Erhalt des Kulturerbes im ländlichen Raum in Niedersachsen reserviert.
Denkmalfördermittel erhalten und schaffen immer noch Arbeitsplätze in mittelständischen Handwerksbetrieben, weil sie Gesamtinvestitionen in vielfacher Höhe der Förderung bewirken. Das Geld wird für besonders gefährdete Baudenkmale eingesetzt.

Als Teil eines mehrjährigen Kulturinvestitionsprogramms stellt die Bundesregierung bundesweit Mittel für ihre Programme zur Förderung von national bedeutenden Baudenkmalen sowie für Denkmale von herausragender Bedeutung bereit.

Das Einkommenssteuergesetz begünstigt Aufwendungen für die Erhaltung von Baudenkmalen durch erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten. Auch hierfür sind die unteren Denkmalschutzbehörden Ihr Ansprechpartner.

Umnutzung

Die Denkmalpflege hilft auch bei der Umnutzung von Industriedenkmalen und erarbeitet mit den neuen Trägern denkmalgerechte Konzepte für Kulturzentren, Museen und ähnliche Einrichtungen. Aber auch andere Baudenkmale, wie nicht mehr militärisch genutzte Kasernen, werden unter Wahrung denkmalpflegerischer Belange für neue Nutzungen hergerichtet. Wichtig hierbei ist, dass die Baugeschichte in der Architektur nachvollziehbar bleibt.

Herausragende Baudenkmale

Zu den herausragenden Baudenkmalen in Niedersachsen gehören unter anderem der Dom und die Kirche St. Michaelis in Hildesheim, die Schlösser der Weserrenaissance, wie Hämelschenburg, Bevern und Schwöbber, das Fagus-Werk in Alfeld, der Rammelsberg und die Altstadt Goslar sowie die Oberharzer Wasserwirtschaft, das Lüneburger Rathaus und die Altstadt, das Celler Schloss, die Jagdschlösser Clemenswerth und Gödens sowie das Osnabrücker Rathaus.

Weiterführende Auskünfte und Informationen erhalten Sie beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege.

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