Bundesförderprogramm „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland (INK)“
Bund stärkt gemeinsam mit den Ländern die kulturelle Infrastruktur
Mit dem Förderprogramm „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland“ unterstützt der Bund deutschlandweit Investitionen in den Erhalt und die Weiterentwicklung national bedeutsamer Kultureinrichtungen. Für die Fördertranche 2025 werden bis zu 20 Mio. € an Bundesmitteln bereitgestellt.
Gefördert werden können kulturbezogene Investitionen wie Bau-, Sanierungs- und Ausstattungsmaßnahmen an national bedeutsamen und das nationale Kulturerbe prägenden Kultureinrichtungen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige sowie staatliche und kommunale Einrichtungen. Besonders wünschenswert sind Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Bilanz und energetische Sanierungen. Auch mehrjährige Fördermaßnahmen (bis zu vier Jahre) sind grundsätzlich möglich.
Der Bundesanteil beträgt grundsätzlich bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Es wird darauf hingewiesen, dass eine landesseitige Kofinanzierung aufgrund fehlender Haushaltsmittel nicht erwartet werden kann.
Die konkreten Fördervoraussetzungen können den angefügten Fördergrundsätzen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entnommen werden.
Die Beantragung der Bundesförderung erfolgt über das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur unter Verwendung des Antragformulars. Der Antrag für eine Förderung im Jahr 2025 ist bis spätestens 01.10.2024 beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur per E-Mail an Kulturfoerderung@mwk.niedersachsen.de einzureichen.
Die Entscheidung über die zu fördernden Projekte obliegt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
Antragsformular und weitere Informationen:
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden sich auf der Homepage der Bundesregierung.