Informationsblatt zur Führung ausländischer akademischer Grade, Titel und Bezeichnungen – Stand: 2022 (PDF, nicht vollständig barrierefrei)
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Ausländische akademische Grade, Titel und Bezeichnungen
Allgemeine Informationen
Die Befugnis zur Führung ausländischer akademischer Grade, Titel und Bezeichnungen ergibt sich direkt aus
§ 10 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) in der Fassung vom 26.02.2007 (s. Link in Infospalte).
Einer Genehmigung zur Führung eines Hochschulgrades, Titels oder einer Bezeichnung bedarf es aufgrund der gesetzlichen Allgemeingenehmigung somit nicht.
Einzelauskünfte werden daher in der Regel nicht mehr erteilt.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Führung ausländischer akademischer Grade, Titel und Bezeichnungen (s. Download in Infospalte).
Bewertungen von Abschlüssen und Qualifikationen
Eine Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse wird vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur – mit Ausnahme des Personenkreises der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler – nicht vorgenommen.
Eine Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulqualifikationen kann gegen Gebühr bei der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen beantragt werden.
Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren sind der Internetseite der Kultusministerkonferenz zu entnehmen (s. Link in Infospalte).
