Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Ausländische akademische Grade, Titel und Bezeichnungen

Mehrere Personen in schwarzen Abschlussroben stehen nebeneinander und halten aufgerollte Urkunden mit roter Schleife in den Händen im Rahmen einer Abschlussfeier.   Bildrechte: Pexels/Pavel Danilyuk
Symbolbild - Ausländische akademische Grade, Titel und Bezeichnungen.

Allgemeine Informationen

Die Befugnis zur Führung ausländischer akademischer Grade, Titel und Bezeichnungen ergibt sich direkt aus
§ 10 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) in der Fassung vom 26.02.2007 (s. Link in Infospalte).

Einer Genehmigung zur Führung eines Hochschulgrades, Titels oder einer Bezeichnung bedarf es aufgrund der gesetzlichen Allgemeingenehmi­gung somit nicht.

Einzelauskünfte werden daher in der Regel nicht mehr erteilt.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Führung ausländischer akademischer Grade, Titel und Bezeichnungen (s. Download in Infospalte).

Bewertungen von Abschlüssen und Qualifikationen

Eine Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse wird vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur – mit Ausnahme des Personenkreises der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler – nicht vorgenommen.

Eine Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulqualifikationen kann gegen Gebühr bei der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen beantragt werden.

Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren sind der Internetseite der Kultusministerkonferenz zu entnehmen (s. Link in Infospalte).

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