Zuwendungen aus Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen für das Land Niedersachsen
Sponsering
Die Niedersächsische Landesregierung hat eine Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung (Antikorruptionsrichtlinie) beschlossen. Danach haben die obersten Landesbehörden die in ihrem Geschäftsbereich angenommenen Sponsoringleistungen mit einem Wert ab 1.000 € im Einzelfall zu veröffentlichen. Die Details sind in Nr. 8 der Antikorruptionsrichtlinie geregelt.
Weitere Informationen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung finden Sie hier.
Aktuell gibt es für das Ministerium keine veröffentlichungspflichtigen Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und Werbezuwendungen.
Für den Geschäftsbereich des Ministeriums finden Sie auf den Startseiten der nachfolgend genannten Dienststellen die Informationen über die Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und Werbungen, die vor Ort eingenommen wurden:
- Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek
- Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- Institut für Vogelforschung Wilhelmshaven
- Klosterkammer Hannover
- Landesbibliothek Oldenburg
- Niedersächsisches Institut für historische Küstenforschung
- Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege
- Niedersächsische Landesmuseen Braunschweig
- Oldenburgisches Staatstheater
- Niedersächsisches Landesmuseum Hannover
- Niedersächsisches Landesmuseum Oldenburg
- Staatstheater Braunschweig
- Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz
- Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
- Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
- Hochschule Emden/Leer
- Hochschule für bildende Künste Braunschweig
- Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover
- Hochschule Hannover
- Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen
- Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth
- Medizinische Hochschule Hannover
- Technische Universität Braunschweig
- Technische Universität Clausthal
- Universität Osnabrück
- Universität Vechta
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