Ausschreibung für ein Kinder- und Jugendbuchstipendium für das Jahr 2024 im Bereich der Literatur
Das Land Niedersachsen beabsichtigt, im Jahr 2024 ein Stipendium für Kinder- und Jugendliteratur zu vergeben. Es soll freiberufliche Autorinnen und Autoren finanziell in die Lage versetzen, über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr verstärkt an einem schriftstellerischen Arbeitsvorhaben in hochdeutscher Sprache tätig zu sein.
I. Allgemeine Voraussetzungen
- Das Kinder- und Jugendbuchstipendium können Autorinnen und Autoren erhalten, die in ihrem Projekt einen Niedersachsenbezug bzw. die ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz/Produktionsort in Niedersachsen haben.
- Das Stipendium kann nur für ein hochrangiges literarisches Projekt gewährt werden, dessen Texte noch unveröffentlicht sind.
- Ein Stipendium wird nicht gewährt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber während des Jahres 2024 regelmäßige Leistungen von Dritten (z. B. Aufenthalts- oder Arbeitsstipendien) oder eine andere Förderung des Landes im Bereich der Literatur erhält.
- Bewerbungen für Projekte, die in einem vorangegangenen Jahr bereits abgelehnt wurden, können nur nach grundlegender Überarbeitung erneut berücksichtigt werden.
- Die Antragstellerin/Der Antragsteller erklärt sich bereit, im Falle einer Förderung die Arbeitsergebnisse des geplanten Vorhabens auf einer aus Kulturfördermitteln des Landes finanzierten Veranstaltung im Rahmen des Stipendiums zu präsentieren. Ein Anspruch auf Mitwirkung in einer derartigen Veranstaltung besteht seitens der Antragstellerin/des Antragstellers nicht.
Die Höhe des Stipendiums kann bis zu 8.000 Euro betragen.
III. Antragsverfahren
Die Bewerbung nebst Anlagen ist bis zum 15.01. online einzureichen.
Das Online-Antragsverfahren für das Kinder- und Jugendbuchstipendium ist über die folgende Webseite abrufbar:
Link wird im Herbst veröffentlicht.
Beizufügen sind dem Antrag in digitaler Form:
- Lebenslauf ohne Foto
- Verzeichnis der Veröffentlichungen
- Leseprobe von maximal 10 Manuskriptseiten
Ein Ausdruck des Online-Antrags ist mit Unterschrift unverzüglich einzureichen beim
Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur,
Referat 33,
Leibnizufer 9,
30169 Hannover.
Unvollständige bzw. nicht fristgerecht hochgeladene Unterlagen werden nicht angenommen.
Die o.g. Anlagen zur Bewerbung werden in Papierform nur im Ausnahmefall und nach vorheriger Abklärung mit dem Fachreferat angenommen.
IV. Weitere Informationen
Die Förderentscheidung erfolgt durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Förderempfehlungen erarbeitet die Niedersächsische Literaturkommission.
Falls Anträge bei mehreren fördernden Einrichtungen gestellt wurden, hat die Antragstellerin/der Antragsteller bzw. die Zuwendungsempfängerin/der Zuwendungsempfänger das Ministerium hierüber zu informieren und auch unverzüglich von einer positiven Förderentscheidung einer anderen Einrichtung zu benachrichtigen. Eine Mehrfachförderung ist grundsätzlich ausgeschlossen.