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Ausschreibung für ein Stipendium für Übersetzungen für das Jahr 2024 im Bereich der Literatur

Das Land Niedersachsen beabsichtigt, im Jahr 2024 im Bereich der Literatur Übersetzerinnen und Übersetzer literarischer Werke durch ein projektbezogenes Stipendium zu unterstützen. Das Stipendium soll die Geförderte/den Geförderten in die Lage versetzen, verstärkt an einer Übersetzung zu arbeiten und sie zur Veröffentlichung zu bringen. Der Produktionsort der geförderten Übersetzung kann frei gewählt werden. Das Stipendium soll mit der Übersetzung einer hochdeutschen Publikation in eine Fremdsprache bzw. mit der Übersetzung eines fremdsprachigen Werkes ins Hochdeutsche den Kulturaustausch fördern.

I. Allgemeine Voraussetzungen

  1. Fördervoraussetzung ist eine durch einen anerkannten Verlag (nicht im Selbstverlag und nicht im Zuzahl-Verlag) nachgewiesene Übersetzungstätigkeit in Form einer Publikation. Außerdem sollte die schriftliche Bestätigung eines anerkannten Verlags für das konkrete Übersetzungsprojekt mit den wesentlichen Daten (Honorarvereinbarungen und Abgabetermin) vorliegen. Sollte ein Vertrag nicht vorliegen, ist dies kein Ausschlusskriterium.
  2. Gefördert werden können:
    • Übersetzerinnen und Übersetzer, deren Wohn- oder Arbeitsschwerpunkt in Niedersachsen liegt und die fremdsprachige Literatur ins Deutsche übersetzen oder die deutsche Literatur in eine Fremdsprache übersetzen.
    • Übersetzerinnen und Übersetzer, die Werke niedersächsischer Autorinnen und Autoren oder Literatur mit inhaltlichem Niedersachsenbezug in eine Fremdsprache übersetzen. In diesem Fall ist der Wohn- bzw. Produktionsstandort Niedersachsen als zweitrangig zu betrachten. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass anerkannte niedersächsische Verlage einen Antrag für eine Übersetzerin oder einen Übersetzer stellen.
  3. Ein Stipendium wird nicht gewährt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber während des Jahres 2024 regelmäßige Leistungen von Dritten (z. B. Aufenthalts- oder Arbeitsstipendien) oder eine andere Förderung des Landes im Bereich der Literatur erhält.
  4. Bewerbungen für Projekte, die in einem vorangegangenen Jahr bereits abgelehnt wurden, können nur nach grundlegender Überarbeitung erneut berücksichtigt werden.

II. Umfang der Förderung

Die Höhe des Stipendiums für Übersetzungen beträgt bis zu 7.800 Euro.

III. Antragsverfahren

Die Bewerbung nebst Anlagen ist bis zum 15.01. online einzureichen.

Das Online-Antragsverfahren für das Übersetzungsstipendium ist über die folgende Webseite abrufbar:

Link wird im Herbst veröffentlicht.

Beizufügen sind dem Antrag in digitaler Form:

  • Lebenslauf ohne Foto
  • Verzeichnis der Veröffentlichungen
  • Leseprobe von maximal 10 Manuskriptseiten
  • Bestätigung des Verlags (z.B. Vertrag)
Der Antrag ist im Online-Antragssystem erst dann eingereicht, wenn der Button „Antrag jetzt einreichen“ betätigt wurde.

Ein Ausdruck des Online-Antrags ist mit Unterschrift unverzüglich einzureichen beim

Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur,
Referat 33,
Leibnizufer 9,
30169 Hannover.

Unvollständige bzw. nicht fristgerecht hochgeladene Unterlagen werden nicht angenommen.

Die o.g. Anlagen zur Bewerbung werden in Papierform nur im Ausnahmefall und nach vorheriger Abklärung mit dem Fachreferat angenommen.

IV. Weitere Informationen

Die Förderentscheidung erfolgt durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Förderempfehlungen erarbeitet die Niedersächsische Literaturkommission.

Falls Anträge bei mehreren fördernden Einrichtungen gestellt wurden, hat die Antragstellerin/der Antragsteller bzw. die Zuwendungsempfängerin/der Zuwendungsempfänger das Ministerium hierüber zu informieren und auch unverzüglich von einer positiven Förderentscheidung einer anderen Einrichtung zu benachrichtigen. Eine Mehrfachförderung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

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