Ausschreibung von Projektstipendien im Bereich der Literatur für das Jahr 2026
Das MWK vergibt bis zu vier Projektstipendien im Bereich der Literatur. Die Ausschreibung richtet sich sowohl an etablierte Autorinnen und Autoren wie auch an solche, die noch am Anfang ihrer literarischen Karriere stehen. Mindestens ein Stipendium ist für den Bereich Kinder- und Jugendliteratur vorgesehen. Die Stipendien dienen der Realisierung schriftstellerischer Arbeitsvorhaben in hochdeutscher Sprache. Darüber hinaus besteht auf Wunsch die Möglichkeit, einen Teil des Förderzeitraumes (1 bis 2 Monate) in Worpswede (Martin-Kausche-Ateliers) zu verbringen.
- Projektstipendien können Autorinnen und Autoren erhalten, die in ihrem Projekt einen Niedersachsenbezug bzw. die ihren Wohn- oder Arbeitsort in Niedersachsen haben.
- Das Stipendium kann nur für ein hervorragendes literarisches Projekt gewährt werden, dessen Texte noch unveröffentlicht sind.
- Bewerbungen für Projekte, die in einem vorangegangenen Jahr bereits abgelehnt wurden, können nur nach grundlegender Überarbeitung erneut berücksichtigt werden.
- Ein Projektstipendium wird nicht gewährt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber während des Jahres 2026 regelmäßige Leistungen von Dritten (z. B. Aufenthalts- oder Arbeitsstipendium) oder eine andere Förderung des Landes im Bereich der Literatur erhält.
- Die Antragstellerin/Der Antragsteller erklärt sich bereit, im Falle einer Förderung die Arbeitsergebnisse des geplanten Vorhabens auf einer aus Kulturfördermitteln des Landes finanzierten Veranstaltung im Rahmen des Stipendiums zu präsentieren. Ein Anspruch auf Mitwirkung in einer derartigen Veranstaltung besteht seitens der Antragstellerin/des Antragstellers nicht.
Die Höhe eines Projektstipendiums beträgt bis zu 10.000 Euro.
Die Bewerbung nebst Anlagen ist bis zum 15.01.2026 online einzureichen.
Das Online-Antragsverfahren für Literaturstipendien ist hier abrufbar.
(Anmeldung über das BundID-Konto)
Beizufügen sind dem Antrag in digitaler Form:
- Lebenslauf ohne Foto
- Leseprobe von maximal 10 Manuskriptseiten
- Verzeichnis der Veröffentlichungen
Der Antrag ist im Online-Antragssystem erst dann eingereicht, wenn der Button „Antrag absenden“ betätigt wurde.
Ein Ausdruck des Online-Antrags ist mit Unterschrift unverzüglich postalisch einzureichen beim
Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur,
Referat 33, Leibnizufer 9, 30169 Hannover.
Unvollständige bzw. nicht fristgerecht hochgeladene Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die o.g. Anlagen werden in Papierform nur im Ausnahmefall und nach vorheriger Abklärung mit dem Fachreferat angenommen. |
IV. Weitere Informationen
Die Förderentscheidung erfolgt durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Förderempfehlungen erarbeitet die Niedersächsische Literaturkommission.
Falls Anträge bei mehreren fördernden Einrichtungen gestellt wurden, hat die Antragstellerin/der Antragsteller bzw. die Zuwendungsempfängerin/der Zuwendungsempfänger das Ministerium hierüber zu informieren und auch unverzüglich von einer positiven Förderentscheidung einer anderen Einrichtung zu benachrichtigen. Eine Mehrfachförderung ist grundsätzlich ausgeschlossen.