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Stay Inspired: Europäische Exzellenz für Niedersachsen

Förderprogramm des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur aus Mitteln des Programms "zukunft.niedersachsen" (vormals Niedersächsisches Vorab der VolkswagenStiftung)


1. Hintergrund

Um die aktuellen globalen gesellschaftlichen, technologischen und ökologischen Herausforderungen zu meistern, bedarf es bahnbrechender Ideen der klügsten Köpfe der Welt. Sie müssen in die Lage versetzt werden, nach den besten Lösungen zu suchen für die großen Herausforderungen unserer Zeit, weiterzudenken und neue, impulsgebende Erkenntnisse zu erarbeiten.

Eine herausragende Stellung bei der Erarbeitung solcher bahnbrechenden Problemlösungsansätze nimmt die internationale Spitzenforschung ein. Um diese in Europa zu fördern, hat die Europäische Union mit ihrem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont Europa ein wirkmächtiges Förderinstrument geschaffen.


Unter anderem werden daraus die Grants des Europäischen Forschungsrates (European Research Council, ERC) finanziert. Diese haben innerhalb der Europäischen Forschungsförderung eine Sonderstellung inne. Das mehrstufige Auswahlverfahren ist hochkompetitiv und erlaubt die Förderung einer im Vergleich zur Nachfrage sehr geringen Anzahl an Projekten. Diese werden mit vergleichsweise großen Summen gefördert.

Die Förderung des ERC ist aber nicht nur ein großzügiges Förderinstrument. Die Auszeichnung mit einem ERC-Grant ist gleichzeitig eine der höchsten Anerkennungen, die Forscherinnen und Forschern in Europa zuteilwerden kann.

Die vom ERC verliehenen Grants genießen innerhalb der Wissenschaft daher höchste Reputation und gelten als Ausweis der Exzellenz.

Um Niedersachsen in der europäischen Forschungslandsacht sichtbarer zu machen, um Forscherinnen und Forscher aus Niedersachsen dabei zu unterstützen, sich in dieser Ebene der europäischen Exzellenz zu etablieren und um einen Beitrag zur europäischen Vernetzung der niedersächsischen Hochschulen und regionalen Forschungseinrichtungen zu leisten, richtet das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) das Programm Stay Inspired: Europäische Exzellenz für Niedersachsen aus Mitteln des Programms "zukunft.niedersachsen" (vormals Niedersächsisches Vorab der VolkswagenStiftung) ein.


2. Antragsstellung und Förderbedingungen

Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der niedersächsischen Hochschulen in staatlicher Verantwortung gemäß § 2 NHG sowie der aus Landesmitteln finanzierten regionalen Forschungseinrichtungen Niedersachsens. Maßgeblich ist dabei die Zugehörigkeit der Antragstellerin / des Antragstellers zu einer der genannten Einrichtungen zum Zeitpunkt der Antragstellung für dieses Programm, für die Dauer der Förderung durch dieses Programm und zum Zeitpunkt der geplanten Wiedereinreichung beim ERC.

Die dem Antrag zugrundeliegende Bewertung des ERC muss sich hingegen nicht auf eine Bewerbung beziehen, die dort über eine niedersächsische Einrichtung gestellt wurde.

Eine Beantragung auf Förderung ist jederzeit möglich. Das eingereichte Informationsschreiben des ERC, aus dem die Bewertung der dortigen Bewerbung hervorgeht, darf dabei nicht älter als sechs Monate sein.

Anträge sollen unter Inanspruchnahme der Beratungsleistung des zuständigen EU-Hochschulbüros bzw. der EU-Referentinnen und Referenten der jeweiligen Einrichtung erstellt werden und sind diesen in der finalen Fassung vor Einreichung beim MWK vorzulegen.

Das Präsidium der Hochschule bzw. die Leitung der regionalen Forschungseinrichtung ist über eine Antragstellung in diesem Programm zu unterrichten.

Für eine Förderung in diesem Programm müssen die folgenden Kriterien erfüllt sein:

1. Die Antragstellerin / der Antragsteller muss sich beim ERC auf einen Starting Grant, Consolidator Grant oder Advanced Grant beworben haben.
2. Diese Bewerbung muss im Verfahren des ERC die zweite Stufe erreicht haben und in dieser mit A bewertet worden sein. Bei der Bewerbung auf einen Starting Grant ist auch eine Bewertung mit B in der zweiten Stufe des Auswahlverfahrens förderfähig.
3. Die Antragstellerin / der Antragsteller darf keine Förderung durch den ERC erhalten.


Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

- Antragsformular mit der Bestätigung, die Beratungsleistung des jeweiligen EU-Hochschulbüros bzw. der EU-Referentinnen und Referenten in Anspruch genommen und diesem den Antrag vor Einsendung vorgelegt zu haben sowie das Hochschulpräsidium bzw. die Leitung der Einrichtung informiert zu haben.

- Ein Ausgaben- und Finanzierungsplan für die beantragten Mittel.

- Ein Arbeitsplan für das zu finanzierende Vorhaben, aus dem hervorgeht, zu welchem Call die erneute Bewerbung um einen ERC-Grant erfolgen soll und wie die Fördermittel zur dementsprechenden Vorbereitung bzw. Weiterentwicklung des Forschungsvorhabens genutzt werden sollen.

- Vollständige Kopien der beim ERC eingereichten Bewerbungsunterlagen.

- Das vom ERC erhaltene Informationsschreiben mitsamt dem kompletten Evaluationsbericht inklusive aller Anlagen.

Der Antrag ist im Referat 15 „Europa, Internationales“ des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (siehe Kontakt) einzureichen. Eine Bewilligung erfolgt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen in der Regel innerhalb von vier Wochen.


3. Kontakt

Bei Fragen zur Ausschreibung wenden Sie sich bitte an:

Hendrik Wessels
Referat 15 „Europa, Internationales“
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Telefon: (0511) 120-2433
E-Mail: hendrik.wessels@mwk.niedersachsen.de

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Das nachfolgende Dokument ist nicht vollständig barrierefrei.

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  Ausschreibung Stay Inspired
(PDF, 0,19 MB)

  Antragsformular Stay Inspired: Europäische Exzellenz für Niedersachsen
(PDF, 0,28 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.10.2022
zuletzt aktualisiert am:
27.02.2024

Ansprechpartner/in:
Hendrik Wessels

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