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"Traditionsklausel" der Landesverfassung

Stratmann weist Vorschlag des Ex-Landtagspräsidenten zurück


OLDENBURG/HANNOVER. Der Niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur, Lutz Stratmann, weist die vom Oldenburger Ex-Landtagspräsidenten Horst Milde geäußerten Überlegungen zur Verwaltungsreform zurück. Milde hatte vorgeschlagen, gegen die Auflösung der Bezirksregierungen vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof in Bückeburg wegen des Verstoßes gegen Artikel 72 der Landesverfassung zu klagen. Dieser auch als "Traditionsklausel" bekannte Artikel besagt, dass die kulturhistorischen Belange der ehemaligen Länder Hannover, Oldenburg, Braunschweig und Schaumburg-Lippe durch die niedersächsische Gesetzgebung und Verwaltung zu wahren und fördern sind.

"Die Forderung Mildes nach einer Verfassungsklage sind wenig zielführend", so Stratmann. "Wenn überhaupt, hätte eine solche Klage spätestens mit der Auflösung des Verwaltungsbezirkes Oldenburg in den Grenzen des alten Oldenburger Landes im Jahre 1978 erfolgen müssen." Horst Milde selbst war sehr anerkannter und geschätzter Präsident dieses Verwaltungsbezirkes.

Eine Klage vor dem Staatsgerichtshof habe nach Stratmanns Einschätzung keinerlei Aussicht auf Erfolg. Zum einen liegt noch gar kein Gesetzentwurf vor, gegen den man klagen könnte. "Einschlägige Urteile des Staatsgerichtshofes", so der Oldenburger Minister, "haben außerdem festgestellt, dass Artikel 72 nur solche Einrichtungen schützt, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der damaligen vorläufigen niedersächsischen Verfassung im Jahre 1951 bestanden haben."

Stratmann betonte, dass für die Pflege der kulturellen Identität Einrichtungen wie die Oldenburgische Landschaft geschaffen wurden. Nach der Auslösung des Verwaltungsbezirks Oldenburg ist die Landschaft genau aus diesem Grunde Körperschaft des öffentlichen Rechts geworden. Ziel sei es, den Landschaften im Zuge der Verwaltungsreform beispielsweise in der Kulturförderung mehr Kompetenzen zuzuweisen. Der von Milde vorgeschlagene Gang nach Bückeburg führe in die falsche Richtung. Er verkenne dabei leider, dass die Landesregierung die Identitätswahrung des alten Oldenburger Landes auch durch die beabsichtigte Stärkung der Landschaften wesentlich ernster nähme als die Vorgängerregierung. Unstreitig sei nach Ansicht Stratmanns, dass Niedersachsen insgesamt eine schlankere Verwaltung und eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung benötige. Eine Klage vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg sei zudem mit dem hohen Risiko verbunden, die Bedeutung der Traditionsklausel der Landesverfassung zu relativieren: "Horst Mildes Überlegungen bergen damit die Gefahr der Schwächung der oldenburgischen Position. Die Landesregierung aber wird die in der Verfassung festgelegte Traditionspflege mit Leben füllen."

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.02.2004
zuletzt aktualisiert am:
23.03.2010

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