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47 Millionen Euro für die Weiterbildung

Thümler: „Einrichtungen leisten hervorragende Arbeit“ / Niedersächsisches Erwachsenenbildungsgesetz wird 50



Die Finanzhilfe des Landes für die Einrichtungen der niedersächsischen Erwachsenenbildung wächst 2020 um zwei Millionen auf insgesamt rund 47 Millionen Euro. Bereits zum zweiten Mal in Folge konnte damit der Zuschuss für die 57 Volkshochschulen, 23 Heimvolkshochschulen und sieben Landeseinrichtungen erhöht werden. Hinzu kommen weitere Millionenbeträge, zum Beispiel für die Sprachförderung von Flüchtlingen und Kurse für Alphabetisierung und Grundbildung.

„Die Aufgaben der Erwachsenen- und Weiterbildung sind enorm. Allein in Niedersachsen können aktuellen Studienergebnissen zufolge mehr als 600.000 erwachsene Menschen nicht richtig lesen, schreiben oder rechnen“, sagt der Niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur, Björn Thümler. „Bei der Sprachförderung der Geflüchteten leisten die Einrichtungen seit mehr als vier Jahren hervorragende Arbeit. Sie bieten Integrationskurse an und beteiligen sich an den landesfinanzierten Kursangeboten. Die Herausforderungen sind enorm. Mit der Erwachsenenbildung haben wir einen zuverlässigen Partner an unserer Seite. Deshalb haben wir von Anfang an auf diese Einrichtungen gesetzt.“

Die Arbeit und die Qualität der Erwachsenenbildung werden im aktuellen Weltbericht zur Erwachsenenbildung der UNESCO, der im Dezember 2019 veröffentlicht worden ist, als Positivbeispiel hervorgehoben. In der Förderung der Erwachsenen- und Weiterbildung war Niedersachsen schon vor genau 50 Jahren Vorreiter in Deutschland: Am 13. Januar 1970 wurde das Niedersächsische Erwachsenenbildungsgesetz im Landtag verabschiedet. Es war das erste Erwachsenenbildungsgesetz in Deutschland und setzte bildungspolitische Akzente, die für andere Länder zum Vorbild wurden. So wurde der Anspruch auf ein lebenslanges Lernen als Ausdruck der freien Entfaltung der Persönlichkeit festgeschrieben.

„Neben der finanziellen Förderung durch das Land wurden im Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz das Recht auf die eigenständige Gestaltung des Fort- und Weiterbildungsprogramms, die freie Auswahl des Personals und die Freiheit der Lehre festgeschrieben. Das Gesetz sichert seit 50 Jahren allen Erwachsenen in Niedersachsen vielfältige sowie qualitativ hochwertige Bildungsangebote“, betont Prof. Dr. Gerhard Wegner, Vorsitzender des Niedersächsischen Bundes für freie Erwachsenenbildung.

„Ich freue mich, dass wir ein von den wichtigen gesellschaftlichen Kräften getragenes Gesetz haben, das auch heute noch die Grundlage für das Lernen in allen Lebensphasen des Erwachsenenalters darstellt. Durch die Digitalisierung der Gesellschaft kommen neue große Herausforderungen auf uns zu, die wir für die Menschen in Niedersachsen gemeinsam bewältigen müssen“, so Thümler.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.01.2020

Ansprechpartner/in:
Pressestelle MWK

Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
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30169 Hannover
Tel: 0511/120-2599
Fax: 0511/120-2601

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