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Land fördert die Erwachsenenbildung in der Corona-Krise

5,5 Millionen Euro für finanziell gefährdete Einrichtungen



Volkshochschulen und andere Einrichtungen der Erwachsenenbildung mussten rund zwei Monate lang schließen. Sprachkurse, politische Bildung und viele andere Angebote der Weiterbildung konnten nicht mehr stattfinden und werden erst jetzt unter besonderen Hygiene- und Abstandsregelungen langsam wiederaufgenommen. Zahlreiche Einrichtungen hat die Schließung auch wirtschaftlich getroffen. Umsätze und Teilnehmergebühren brechen weg, Fixkosten bleiben erhalten.

„Die Erwachsenen – und Weiterbildung ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Bildungswesens. Besonders in und nach der Pandemie können deren Angebote den Menschen Orientierung und Halt geben. Deshalb werden wir unseren Beitrag dazu leisten, möglichst alle Einrichtungen durch die Krise zu bringen und einen Corona-Sonderfonds für die Erwachsenenbildung über 5,5 Millionen Euro einrichten. Damit werden wir besonders diejenigen unterstützen, die durch die Schließung und die notwendigen Auflagen in existenzbedrohliche Wirtschaftslagen geraten“, sagte der Niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur, Björn Thümler.

Antragsberechtigt sind die nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz anerkannten Bildungseinrichtungen, wenn alle anderen Finanzierungs- und Einsparmöglichkeiten ausgeschöpft sind und die finanzielle Liquidität gefährdet ist.

Um die Einrichtungen wirksam zu unterstützen, hat das Land auch während des Stillstands die leistungsbezogenen Anteile der Förderung ohne Abzüge weitergezahlt und Vorschüsse auf die Finanzhilfen für die nächsten fünf Monate gewährt. Außerdem stehen die Corona-Soforthilfen des Landes sowie das Kurzarbeitergeld zur Verfügung, um durch die Krise zu kommen.

Thümler: „So kann geholfen werden, ein plural aufgestelltes und bedarfsgerechtes Spektrum der Erwachsenenbildung gerade auch in der Fläche unseres Landes zu sichern.“

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erstellt am:
18.05.2020

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