Arbeiten für das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Circa 250 Mitarbeitende sind für das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) tätig. Sie erfüllen verantwortungsvolle Aufgaben, um Forschung, Lehre und Kultur in Niedersachsen zu gestalten und für die Zukunft zu stärken.
Als Arbeitgeber ist es uns wichtig, unsere Beschäftigten bei der Erhaltung und Förderung ihrer Gesundheit zu unterstützen; dass insbesondere Beruf und Privatleben vereinbar bleiben und dass in allen Hierarchie- und Funktionsebenen sowie Organisationseinheiten eine produktive und kollaborative Arbeitsweise und ein wertschätzender Umgang gepflegt werden.
Um dies zu erreichen, halten wir im Rahmen unseres Gesundheits- und Vielfaltsmanagements, der betrieblichen Gesundheitsförderung, des Arbeitsschutzes sowie im Personalbereich ein Repertoire vielfältiger Angebote vor und setzen verschiedene Maßnahmen um.
Personalentwicklung geschieht bei uns im MWK strategisch und mit klarer Zielsetzung. Niemand muss allein seinen Karriereweg gestalten und dabei Sorge haben, übergangen zu werden.
Es gibt vier Ziele, an denen sich das MWK bei der Personalentwicklungsstrategie im Haus orientiert:
- Objektiven und gerechten Ressourceneinsatz ermöglichen (z.B. für Fortbildungen)
- Individuelle Personalentwicklung stärken
- Gemeinsames Verständnis von Führung entwickeln
- Nachwuchskräfte für das MWK gewinnen
So existiert beispielweise ein Antragsverfahren mit Punktekatalog, damit unbefristet Tarifbeschäftigte einen fairen Zugang zum Beamtenverhältnis haben – auch bei einer begrenzten Zahl von Planstellen.
Wer Teil der Landesverwaltung werden möchte, kann den praktischen Teil seiner Ausbildung direkt bei uns im Haus absolvieren. Das bieten wir etwa für Refendar:innen im juristischen Vorbereitungsdienst, Anwärter:innen in den Verwaltungsstudiengängen der Hochschule Osnabrück und am Niedersächsischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung (NSI) sowie für Studierende der Hochschule Hannover im Studiengang Verwaltungsinformatik an.
Zudem können Beschäftigte des MWK und der Hochschule Hannover bei der jeweils anderen Dienststelle hospitieren. Dieses Pilotprojekt wurde im Jahr 2025 zum ersten Mal erprobt. Es ist geplant, das Angebot zu verstetigen und auszuweiten.
Personalentwicklung ist ressortübergreifend bedeutsam. Darum behandelt die Landesverwaltung zentral viele Themen, in diesem Fall ist Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) zuständig. Mehr Informationen zur ressortübergreifenden Personalentwicklung enthalten Sie auf der des Landes.
Dass wir als Arbeitgeber aktiv darauf hinarbeiten, dass Beruf und Privatleben für unsere Beschäftigten vereinbar bleiben, zeigt u.a. das Gütesiegel audit berufundfamilie.
Mit diesem Qualitätsnachweis für eine hervorragende Familienfreundlichkeit sind wir im Jahr 2007 zum ersten Mal ausgezeichnet worden. Seitdem wurden wir sechsmal in Folge (re)zertifiziert.
Das Siegel bestätigt, dass wir entsprechende Angebote machen, regelmäßig überprüfen und auch weiterentwickeln. Dazu zählen insbesondere:
- Flexible Modelle für Arbeits- und Teilzeit
- Die Möglichkeit für mobiles Arbeiten (insbesondere Homeoffice) und Telearbeit
- Fortbildungs- und Weiterentwicklungsangebote
- ein strategisches Gesundheitsmanagement und gesundheitsfördernde Maßnahmen
- eine zielgruppenorientierte und individualisierte Personalentwicklungsstrategie
- ein partizipativ erarbeitetes Leitbild zur Kultur von Zusammenarbeit und Führung.
Im Juni 2024 haben wir als einer der ersten Arbeitgeber in Deutschland das Gütesiegel audit berufundvielfalt erhalten und verfügen damit über das Doppelsiegel audit berufundfamilie+vielfalt.
Um kontinuierlich sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden Wertschätzung erfahren und geben und niemand Sorge vor Diskriminierung haben muss, wurde ein Vielfaltsmanagement eingerichtet, das sich dezidiert um das Thema kümmert. In diesem Kontext werden fortlaufend Prozesse auf strukturelle Benachteiligungen überprüft sowie Sensibilisierungsveranstaltungen, Workshops und Schulungen angeboten (insbesondere Generationen-Dialoge und Zusammenarbeits-Dialoge).
Weitere Informationen zu den Gütesiegeln audit berufundfamilie sowie audit berufundvielfalt finden Sie unter dem Link in der grauen Infobox.
Das wichtige Meeting steht an, da fällt überraschend die Betreuung für das Kind oder den pflegebedürftigen Angehörigen aus. Was tun?
Für solche Notfälle sind wir seit Mai 2023 Mitglied im Fluxx-Netzwerk der Stadt Hannover und ermöglichen unseren Beschäftigten damit eine kurzfristige, kostengünstige, niedrigschwellige und professionelle Kinder- und Angehörigenbetreuung im Notfall.
Fällt die übliche Betreuung für Kinder zwischen 0 und 13 Jahren aus, übernimmt Fluxx sie, auch im häuslichen Umfeld. Der Dienst unterstützt außerdem bei der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger und bietet Fahrdienste.
Durch die Partnerschaft reduzieren sich die Kosten für eine Betreuungsstunde. Mehr Informationen zu Fluxx finden Sie rechts in der grauen Infobox.
Im Rahmen einer Zusammenarbeit mit drei anderen Ministerien haben wir im Jahr 2012 die Möglichkeit geschaffen, dass unsere Beschäftigten ihre Kinder im Alter bis zu 5 Jahren kostenpflichtig in der Großtagespflegestelle Milchstraße betreuen lassen können.
Die Platzvergabe erfolgt nach dem Eingang der Anmeldungen, wobei Kinder von Mitarbeitenden der teilnehmenden Ressorts nach einem festgelegten Schlüssel bevorzugt berücksichtigt werden.
Wenn ‚alle Stricke reißen‘ und kurzfristig keine Betreuung organisiert werden kann, dürfen Eltern ihre Kinder in ihrem Büro betreuen. Dafür steht ihnen ein mobiles Kinderzimmer mit Spielzeug zur Verfügung.
Außerdem ist bei uns der Rückzugsraum „Niki de Saint Phalle“ eingerichtet. Diesen Raum dürfen alle Beschäftigten bei Bedarf nutzen. Er ist mit einem Wickeltisch und Liegegelegenheit ausgestattet.
Auch mit einem umfänglichen Arbeitsschutz – bestehend aus Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz (z. B. bieten wir über unsere Betriebsärztin Augenvorsorgeuntersuchungen und Grippeschutzimpfungen an), Brandschutz und Suchtprävention – sorgen wir für die Sicherheit und Gesundheit unserer Beschäftigten.
Wenn unsere Beschäftigten eine Beratung im Zusammenhang mit Suchtgefährdungen oder den Auswirkungen von stoffgebundenen oder stoffungebundenen Süchten benötigen, können sie sich, vertraulich und anonym, an unsere externe Suchtpräventionsbeauftragte wenden. Wir verfügen auch über professionell ausgebildete Ersthelfer:innen sowie Ersthelfer:innen speziell für mentale Gesundheit.
Als Dienststelle im Sinne der Vereinbarung gemäß § 81 NPersVG zu Arbeit und Gesundheit in der niedersächsischen Landesverwaltung (Betriebliche Gesundheitsförderung, Gesundheitsmanagement, CARE, Suchtberatung und Betriebliches Eingliederungsmanagement) unterbreiten wir unseren Beschäftigten regelmäßig eigene Angebote zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Dabei achten wir insbesondere darauf, dass die Beschäftigten unterschiedliche Achtsamkeits- und Entspannungstechniken kennenlernen sowie üben können. Diese Techniken sind geeignet, bei Bedarf in Eigenregie niedrigschwellig in den Arbeits- und Lebensalltag integriert zu werden (insbesondere Augentraining, Gesichts-Yoga, Achtsamkeits-Workshops).
Auch halten wir mit einer digitalen Plattform zeit- und ortsunabhängige Themenvideos mit qualitätsgesicherten Fachvorträgen sowie Mitmachvideos aus den Bereichen „Bewegung/Ergonomie“ (z. B. ‚Bewegte Pause‘), „Mentale Gesundheit“, „Ernährung“ und „Mitarbeiter*innen-Führung“ vor.
Neben unseren eigenen Angeboten der Gesundheitsförderung können unsere Beschäftigten auch die zentral für das Land Niedersachsen über das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) organsierten Angebote für Beschäftigte der unmittelbaren Landesverwaltung in Anspruch nehmen (insbesondere die psycho-soziale CARE-Beratung, das Arbeitsbewältigungs-Coaching® und die monatlich stattfindenden telefonischen Kurzveranstaltungen der Reihe „Time Out – 30 Minuten für Arbeit und Gesundheit“).Im Rahmen des landesweiten Arbeitgebermarketings hat das Kabinett in seiner Sitzung am 20.01.2026 die Einführung eines einheitlichen ressortübergreifenden Corporate-Benefit-Programms, in Kooperation mit der corporate benefits Germany GmbH, für alle Bediensteten und Beschäftigten der unmittelbaren Landesverwaltung beschlossen.
Mit diesem Programm können unsere Beschäftigten privat, über einen zentral zur Verfügung stehenden Link, dauerhafte Preisnachlässe von über 800 Markenanbietern, z. B. in den Segmenten Reisen, Mode, Technik und Mobilfunk in Anspruch nehmen.
Das Wunschrad kann für dienstliche und private Zwecke genutzt werden. Die monatlichen Leasingraten werden bequem über das Gehalt abgerechnet (Entgeltumwandlung).
Die europaweite Ausschreibung für einen Dienstleister läuft seit Dezember 2025. Mit einem Start des Fahrrad-Leasings wird im Laufe des Jahres 2026 gerechnet.
Vorgesehen ist die Umsetzung in einem sogenannten Konzessionsmodell, bei dem dann auch die Beschäftigten des MWK bei einem vom Land exklusiv ausgewählten Unternehmen Fitnessangebote zu vergünstigten Konditionen abschließen können.
Die Auswahl des Unternehmens erfolgt im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung, die noch nicht abgeschlossen ist. Das Firmenfitnessprogramm soll, bei planmäßigem Verlauf, im ersten Halbjahr 2026 zur Verfügung stehen.
An den aufgeführten Maßnahmen und Angeboten wird stetig gearbeitet, um sie zu verbessern und auszubauen.
Haben Sie Anmerkungen oder Fragen, wenden Sie sich sehr gerne an die zuständige Ansprechperson Sonja Schele (Kontaktoption rechts über die graue Infobox "Artikel-Informationen").
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