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Wissenschaftspreis Niedersachsen 2025

Logo Wissenschaftspreis Niedersachsen   Bildrechte: MWK

Alle niedersächsischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind herzlich zur Bewerbung für den Niedersächsischen Wissenschaftspreis 2025 eingeladen.

Mit dem Preis würdigen und fördern wir herausragende Leistungen in der Forschung (mit ggf. strukturellen Wirkungen oder mit Blick auf den Transfer von Ergebnissen) und in exzellenter Lehre sowie besonderes überfachliches Engagement von Studierenden. Unser Ziel ist es, exzellente wissenschaftliche Arbeit, originelle Forschung und innovative pädagogische Konzepte sowie besonderes studentisches Engagement sichtbar zu machen und zu ehren.

Der Wissenschaftspreis wird in fünf Kategorien verliehen. Die Auswahlkommission wird bei ihrer Entscheidung auch auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Frauen und Männern achten.

Kategorie 1 - Grundlagenforschung

Zielgruppe:
Etablierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus allen Fachgebieten an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die eine Dauerstelle innehaben und durch exzellente Beiträge in der Grundlagenforschung national und international sichtbar geworden sind.

Kriterien:
Herausragende wissenschaftliche Leistungen, die

  • sich durch besondere Originalität,
  • eine deutliche Weiterentwicklung des bisherigen Forschungsstandes auszeichnen und/oder
  • in der Fachcommunity und darüber hinaus als wesentlicher Erkenntnisfortschritt und ggf. Ausgangspunkt für innovative Fortentwicklungen anerkannt werden.

Preisgeld:
25.000 Euro


Kategorie 2 – Anwendungsorientierte Forschung

Zielgruppe:
Etablierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus allen Fachgebieten an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die eine Dauerstelle innehaben und durch exzellente Beiträge in der anwendungsorientierten Forschung national und ggf. international sichtbar geworden sind.

Kriterien:
Herausragende wissenschaftliche Leistungen,

  • die Anwendungsmöglichkeiten für Forschungsergebnisse eröffnen,
  • die technische Innovationen hervorbringen (welche sich ggf. in Patenten oder marktfähigen Produkten niederschlagen) und/oder
  • die sich durch besondere Praxisrelevanz als breit wahrgenommener wissenschaftsbasierter Beitrag in gesellschaftlichen Debatten auszeichnen.
Preisgeld:
25.000 Euro.


Kategorie 3 – Forschung in frühen Karrierephasen

Zielgruppe:
Promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen aus allen Fachgebieten an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die noch keine dauerhafte Stelle innehaben. Die Promotion soll zum Stichtag der Vorschlagsfrist maximal sechs Jahre zurückliegen.

Kriterien:
Diese Kategorie umfasst herausragende wissenschaftliche Leistungen in der Grundlagen- oder anwendungsorientierten Forschung im Sinn von Kategorie 1 und 2. Dabei ist das jeweilige wissenschaftliche Alter angemessen zu berücksichtigen.

Preisgeld:
20.000 Euro


Kategorie 4 – Studentisches Engagement

Zielgruppe:
Studierende aller Hochschulen.

Kriterien:
Diese Auszeichnung würdigt Studierende, die sich durch besonderes gesellschaftliches oder überfachliches Engagement im Hochschulkontext hervorgetan haben. Dies umfasst z. B. eine Ergänzung des Studienangebots, z. B. durch selbstorganisierte Workshops oder Vortragsreihen; soziales Engagement oder Ehrenamt; Familie, Kultur, Sport oder studentische Selbstverwaltung.
Es sollen bevorzugt Studierende benannt werden, deren Studienabschluss zum Stichtag der Vorschlagsfrist noch nicht erfolgt ist bzw. nicht unmittelbar bevorsteht.

Preisgeld:
3 x 3.500 Euro.


Kategorie 5 – Exzellente Lehre

Zielgruppe:
Lehrende aller Hochschulen.

Kriterien:
Ausgezeichnet werden Personen, die durch die Entwicklung und Implementierung innovativer Lehrkonzepte und ihre besonders motivierende Art zu lehren überzeugen. Durch ihre Lehre sollen sie Leidenschaft für ihr Fachgebiet vermitteln, praxisnah und forschungsorientiert mit den Studierenden arbeiten und deren Lernmotivation fördern. Bei der Auswahl werden dabei auch die Entwicklung und der Einsatz besonders gut durchdachter, didaktisch aufbereiteter Lehr- und Lernmaterialien, innovativer digitaler Formate, die Einführung innovativer Prüfungsmethoden sowie neuartiger Beratungs- und Betreuungskonzepte berücksichtigt. Vorschläge für den Lehrpreis sollen von den Studierenden über die Studienkommission und das Präsidium eingereicht werden.

Preisgeld:
25.000 Euro.

Bewerbungsverfahren

Für die Einreichung der Vorschläge nutzen Sie bitte das entsprechende Formular. In den Kategorien 1-3 sollte i. d. R. nicht mehr als ein Vorschlag pro Einrichtung vorgelegt werden. Einrichtungen, die ausnahmsweise mehrere Vorschläge pro Kategorie einreichen, werden gebeten, dies zu begründen und eine Reihung vorzunehmen.

Die Einreichung der Vorschläge erfolgt durch die Hochschulleitung bzw. die Leitung der außeruniversitären Forschungseinrichtung bis spätestens 19.07.2025 ausschließlich in elektronischer Form an wissenschaftspreis@mwk.niedersachsen.de und ausschließlich durch das ausgefüllte Vorschlagsformular. Weitere Angaben und Unterlagen sind nicht zulässig.

Auswahlverfahren

Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger des Wissenschaftspreises in den Kategorien 1-4 erfolgt durch stimmberechtigte Mitglieder der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen.

Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger des Wissenschaftspreises in der Kategorie 5 erfolgt durch eine gesonderte Lehrpreisjury, die zur Hälfte mit Studierenden besetzt ist.

Historie

Hier finden Sie Informationen zur Verleihung des Niedersächsischen Wissenschaftspreises 2024: Wissenschaftspreis 2024.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
19.06.2025

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