Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur Niedersachsen klar Logo

Land garantiert kommunalen Theatern langfristige Planungssicherheit bis 2023

Zielvereinbarungen mit sieben Häusern abgeschlossen


Die niedersächsische Landesregierung sichert den kommunalen Theatern bis Ende 2023 finanzielle Unterstützung zu. Für die Zielvereinbarungen mit sieben kommunalen Häusern stellt das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur insgesamt knapp 29 Millionen Euro bereit. Von dem Geld werden das Schlosstheater Celle, das Deutsche Theater Göttingen, das Göttinger Symphonie Orchester, die Landesbühne Niedersachsen Nord, die Städtische Bühnen Osnabrück, das Theater Lüneburg und das Theater für Niedersachen in Hildesheim profitieren. Die 2019 erstmals über die Politische Liste bereitgestellte Erhöhung von 3 Millionen Euro für die gesamte Laufzeit der Zielvereinbarung konnte verstetigt werden.

„Gerade in einer Zeit, in der Corona kulturelle Einrichtungen vor große Herausforderungen stellt, kommt es mehr denn je darauf an, auch den kommunalen Theatern eine langfristige Planungssicherheit und Perspektive zu bieten. Denn die Pandemie hat die Situation der Kulturschaffenden drastisch verschärft“, so Niedersachsens Kulturminister Björn Thümler.

Diesen Ansatz erkennt auch Lüneburgs Oberbürgermeister Ulrich Mädge an, er ist Verhandlungsführer für die kommunalen Bühnen in Niedersachsen. „Mit Blick auf die Herausforderungen der Corona-Pandemie für den Landeshaushalt geht im Moment leider nicht mehr als derzeitige Angebot bis 2023. Das schafft Planungssicherheit für die Theater. Im September sind wir für erste Gespräche verabredet, um über, weitere Zukunftsfragen die ab 2023 wichtig werden, vor allem über die Übernahme von Tarifsteigerungen, zu sprechen.“

Teil der Zielvereinbarungen ist der gemeinsame Konsens, die künstlerische Ausstrahlung und die wirtschaftliche Effizienz der Einrichtungen zu steigern. Die kommunalen Theater haben sich verpflichtet, möglichst breite Bevölkerungsschichten anzusprechen und mit anderen Kulturakteuren zu kooperieren – zum Beispiel mit Schulen oder Volkshochschulen. Städte und Landkreise haben sich verpflichtet, Zuschüsse mindestens im bisherigen Umfang auch weiterhin zu leisten.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln