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Niedersachsen investiert weiter in Integration geflüchteter Menschen

Land fördert Sprachkurse mit 8,6 Millionen Euro


Sprache eröffnet Wege in unsere Gesellschaft, in Ausbildung, Studium und Berufswelt: Das Land Niedersachsen stellt daher im Jahr 2026 insgesamt 8,6 Millionen Euro für Maßnahmen zum Spracherwerb von Geflüchteten bereit. Grundlage dafür ist die neue Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur zur Förderung von Sprachkursen, die zum 1. März 2026 in Kraft tritt.

„Jetzt kann es losgehen – unsere Einrichtungen der Erwachsenenbildung können nun ihre Kurse beantragen und starten: Geflüchtete erhalten in ganz Niedersachsen schnell Zugang zu passgenauen Deutschkursen“, so Niedersachsens Minister für Wissenschaft und Kultur Falko Mohrs. „Das ist gerade jetzt ein wichtiges Zeichen, da die weitere Finanzierung der Integrationskurse des Bundes fraglich ist. Sprache ist die Basis für ein erfolgreiches Ankommen in Deutschland. Davon profitieren nicht nur die geflüchteten Menschen, sondern langfristig auch unser Arbeitsmarkt und die gesamte Gesellschaft.“

Die anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung können die Mittel für Kurse beantragen, die ganz auf die Bedarfe und Bedürfnisse der Teilnehmenden vor Ort zugeschnitten sind. Damit ermöglicht das Land niedersachsenweit zielgruppengerechte, niedrigschwellige Deutschkurse für erwachsene Geflüchtete und – sofern Kapazitäten bestehen – auch für weitere Zugewanderte. Der Umfang der Sprachkurse kann 50 bis 500 Unterrichtsstunden betragen, wobei Grundkenntnisse vermittelt oder höhere Sprachniveaus angestrebt werden können, z.B. mit dem Ziel der Aufnahme eines Hochschulstudiums oder einer qualifizierten Berufsausbildung.Die Kurse können in Teil- oder Vollzeit sowie schul- oder ausbildungsbegleitend stattfinden, online oder in Präsenz durchgeführt werden und integrieren je nach Bedarf Elemente wie Einstufungstests, begleitende Kinderbetreuung und berufliche Orientierung. Voraussetzung für die Teilnahme an den landesgeförderten Sprachkursen ist, dass kein Zugang zu Bundesangeboten wie Integrations- oder Berufssprachkursen besteht oder dort Wartezeiten von mehr als drei Monaten vorliegen.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
23.02.2026

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