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Niedersachsen schlägt die Schöninger Speere und die Rundlinge für die Tentativliste zum UNESCO-Welterbe vor

Niedersachsen hat heute zwei Vorschläge für die nationale Tentativliste zum UNESCO-Welterbe an die Kulturministerkonferenz übersandt. Die Anträge „Fundstätte der Schöninger Speere – Mensch und Jagd vor 300.000 Jahren“ und „Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland“ hatten im Vorfeld die achtköpfige Expertenjury überzeugt.

Bis zum Fristende am 31. März 2021 waren insgesamt vier Anträge eingegangen. „Alle niedersächsischen Anträge eint eine hohe Qualität der erhaltenen Kulturdenkmale“, so Niedersachsens Minister für Wissenschaft und Kultur Björn Thümler. „Diese wurde von der Jury ausdrücklich gewürdigt. Mein Dank gilt besonders den zahlreichen Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümern sowie den vielen ehrenamtlich Engagierten, ohne deren Einsatz unser reiches Erbe nicht erhalten wäre.“

Nach Auffassung der Jury zeichnet sich die Fundstätte der Schöninger Speere als eine hervorragend erhaltene Fundstelle der frühen Menschheitsgeschichte aus. Den einzigartigen Erhaltungsbedingungen für organische Funde verdanken wir die Schöninger Speere. Herausragend ist, dass hier erstmals für den Frühmenschen kognitive Fähigkeiten nachgewiesen wurden, wie auch wir sie haben: strategisches Denken, langfristige Planung und vor allem gezielte Interaktion in der Gruppe. Ohne diese Eigenschaften wäre eine erfolgreiche Jagd auf Großwild nicht möglich gewesen. Auch die Suche nach dem jeweils besten Werkstoff ist hier belegt.

Die Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland zeichnet sich aus durch eine von modernen Großbauten ungestörte historische Kulturlandschaft. Die runden Dörfer sind in ihrer jahrhundertealten Struktur erhalten, sowohl im Dorfkern als auch in der umgebenden Landschaft, die den unterschiedlichen Anforderungen alter Landwirtschaftsformen entsprach. Die Siedlungslandschaft umfasst 19 Dörfer, die von einer Stichstraße auf den zentralen runden Platz in der Mitte und die kreisförmig angeordneten Hallenhäuser geprägt sind.

Hintergrund:

Eine Tentativliste ist eine nationale Vorschlagliste (https://whc.unesco.org/en/tentativelists/). Sie enthält die Kulturdenkmäler und Schutzgebiete, für die ein Staat die Nominierung als UNESCO-Welterbe anstrebt. Für die neue deutsche Tentativliste konnte Niedersachsen, so wie jedes Bundesland, zwei Vorschläge einreichen. In einem nächsten Schritt werden die Anträge aller Bundesländer von einer nationalen Expertengruppe gesichtet. Dann wird sich die Kulturministerkonferenz in der zweiten Jahreshälfte 2023 mit dem Vorschlag der Expertenkommission befassen. 2024 dann wird die neue deutsche Tentativliste beim Welterbezentrum in Paris eingereicht.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
29.10.2021

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