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Planungssicherheit für Einrichtungen der niedersächsischen Erwachsenenbildung

Minister Thümler unterzeichnet Vereinbarungen mit Verbänden


Minister Björn Thümler und die Vertreterinnen und Vertreter der Verbänden der niedersächsischen Erwachsenenbildung im Nds. Landtag.   Bildrechte: MWK
Minister Björn Thümler und die Vertreterinnen und Vertreter der Verbände der niedersächsischen Erwachsenenbildung im Nds. Landtag.

Sicherheit in schwierigen Zeiten: Niedersachsens Minister für Wissenschaft und Kultur Björn Thümler hat am Donnerstag eine neue Vereinbarung mit den Verbänden der niedersächsischen Erwachsenenbildung unterzeichnet. Darin sind verlässliche Rahmenbedingungen für die öffentlich geförderten Einrichtungen der Erwachsenen- und Weiterbildung in Niedersachsen geregelt. Die bisherige Vereinbarung läuft zu Ende des Jahres aus.

„Insbesondere die zurückliegenden Monate haben verdeutlicht: Die Arbeit der Erwachsenenbildung ist gerade dann unverzichtbar, wenn Menschen in schwierigen Situationen sind und neue Orientierung gesucht wird. Mit der neuen Vereinbarung ermöglichen wir den Einrichtungen der Erwachsenen- und Weiterbildung ein höchst mögliches Maß an Flexibilität und schaffen zugleich die nötige Sicherheit für die Einrichtungen und die Beschäftigten“, so Niedersachsens Minister für Wissenschaft und Kultur Björn Thümler bei der Unterzeichnung der Vereinbarung im Niedersächsischen Landtag. „Niemand kann heute mit Bestimmtheit sagen, welche Herausforderungen noch auf uns zukommen werden. Mit der neuen Vereinbarung geben wir den Einrichtungen der Erwachsenenbildung die Möglichkeit an die Hand, die Arbeitsumfänge anzupassen, falls die Bildungsleistungen aufgrund krisenbedingter rückläufiger Nachfrage nicht erreicht werden können.“

Die Vereinbarungen mit den Erwachsenenbildungseinrichtungen werden auf der Grundlage des Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetzes geschlossen. Jeweils nach einem Zeitraum von drei Jahren wird der Verteilerschlüssel für die Landesmittel aktuell der Arbeitsleistung der Einrichtungen angepasst. In den kommenden drei Jahren sind für die Einrichtungen nach Maßgabe der jährlichen Haushaltspläne bis zu rund 48 Millionen Euro Landesmittel vorgesehen. Die Volkshochschulen, Heimvolkshochschulen und Landeseinrichtungen der Erwachsenenbildung verpflichten sich im Gegenzug, Bildungsangebote in festgelegten Arbeitsumfängen anzubieten und dafür im erforderlichen Umfang geeignetes Personal zu beschäftigen.

Gerhard Wegner, Vorsitzender des Niedersächsischen Bunds für freie Erwachsenenbildung e.V. (nbeb): „In der Erwachsenen- und Weiterbildung sind immer noch die Folgen der Corona-Pandemie an verringerten Teilnahmezahlen zu spüren und nun stehen uns neue Herausforderungen mit steigenden Energie- und anderen Kosten ins Haus. Existentielle Ängste unter den Menschen halten sie zudem von der Teilnahme an Bildungsangeboten ab. In dieser schwierigen Situation bereits jetzt zu wissen, dass die Finanzhilfe des Landes bis 2025 in alter Höhe sicher ist, ist eine großartige Erleichterung für unsere Einrichtungen. Das hilft, in diesen Zeiten mit Zuversicht voranzugehen. Einen ganz großen Dank an Minister Björn Thümler.“

Hintergrund: Die finanzhilfeberechtigten anerkannten Träger und Einrichtungen sind: Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen e. V., Bildungswerk der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in Niedersachsen e.V., Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gemeinnützige GmbH, Evangelische Erwachsenenbildung Niedersachsen, Katholische Erwachsenenbildung im Lande Niedersachsen e. V., Ländliche Erwachsenenbildung in Niedersachsen e. V., Verein Niedersächsischer Bildungsinitiativen e.V. sowie 57 Volkshochschulen und 23 Heimvolkshochschulen.




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Artikel-Informationen

erstellt am:
22.09.2022
zuletzt aktualisiert am:
23.09.2022

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