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850.000 Euro für kleine Kultureinrichtungen in Niedersachsen

Förderprogramm ermöglicht publikumswirksame Modernisierungen


Das Land Niedersachsen stellt 2017 und 2018 jeweils 850.000 Euro für die Förderung kleiner Kultureinrichtungen zur Verfügung. Hiervon profitieren in diesem Jahr 56 Einrichtungen in ganz Niedersachsen. Kleinen, zumeist ehrenamtlich getragenen Kultureinrichtungen hilft das Förderprogramm, durch Anschaffungen etwa im Bereich der Digitalisierung oder durch die Modernisierung ihrer Infrastruktur, für Besucherinnen und Besucher noch attraktiver zu werden.


„Mit dem Förderprogramm für kleinere niedersächsische Kultureinrichtungen stärken wir ihre Arbeit nachhaltig und fördern so die Lebensqualität in der Region“, sagt die Niedersächsische Kulturministerin Gabriele Heinen-Kljajić. „Ziel ist es, die Angebotsvielfalt zu erhöhen und den Einrichtungen zu ermöglichen, neue Vermittlungsformate zu entwickeln. Unser Ziel ist es, alle Menschen an unseren reichhaltigen Kulturangeboten teilhaben zu lassen.“


Beispiele hierfür sind:

Der Heimatverein Lebendiges Ahlten e.V. kann mit einer Förderung von bis zu 10.000 Euro Räume zur Präsentation seiner dorfhistorischen Sammlung anmieten und ausstatten. Aus dem Bereich kleiner Museen wird das August-Gottschalk-Haus in Esens mit einer Förderung von bis zu 49.600 Euro für die Modernisierung seiner Dauerausstellung zu jüdischer Geschichte und Themen des jüdischen Alltags unterstützt.


Des Weiteren werden viele Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung gefördert. So kann das Museum Bückeburg beispielsweise mit Hilfe der vom Land mit bis zu 8.700 Euro geförderten Hardware seine bedeutende Fotosammlung zur Schaumburger Tracht digitalisieren und damit eine größere Öffentlichkeit erreichen. NOMINE e.V. erschließt die historische Orgellandschaft Norddeutschlands digital im Internet mit Orgelportraits, einem Veranstaltungskalender sowie einem YouTube-Kanal. Der Verein wird mit bis zu 8.500 Euro gefördert.


Die Anträge für Förderungen für das Jahr 2018 können bis zum 15. September 2017 im Online-Antragsverfahren beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur online gestellt werden.


Weitere Informationen und das Online-Formular finden Sie hier.


Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.08.2017

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