Hochschulentwicklungsvertrag wird bis 2021 fortgeschrieben:
Niedersachsen garantiert weiterhin gute Bedingungen für die Hochschulen
Ministerpräsident Stephan Weil hat am (heutigen) Dienstag gemeinsam mit Wissenschaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajić und den Präsidentinnen und Präsidenten der niedersächsischen Hochschulen den neuen Hochschulentwicklungsvertrag unterzeichnet. Mit dieser Fortschreibung erhalten die Hochschulen in Niedersachsen Planungssicherheit bis zum 31. Dezember 2021. Sie sichert die finanziellen Landesmittel für die Hochschulen auf dem Niveau des Haushalts 2018 sowie die Übernahme höherer Personalkosten aus Besoldungs- und Tarifsteigerungen.
Zudem enthält der neue Vertrag ergänzende Vereinbarungen, um gesellschaftlichen Herausforderungen wie der Digitalisierung, der notwendigen Stärkung der Infrastruktur insbesondere bei den Hochschulkliniken und dem großen Bedarf an mathematisch, naturwissenschaftlich und technisch ausgebildeten Fachkräften zu begegnen. Dazu wurde die Vereinbarung zur Studienorientierung und Stärkung des Studienerfolgs in den Studienfächern der Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik („Mint") im Fortschreibungsvertrag verankert.
Damit würden auch künftig gute Bedingungen und finanzielle Planungssicherheit für die Hochschulen geschaffen, sagte Heinen-Kljajić. Es sei gemeinsames Ziel, die Qualität des Studiums weiter zu verbessern und Chancengerechtigkeit zu ermöglichen. Hierzu gehören auch zukünftig ein gebührenfreies Studium und die Studienqualitätsmittel.
Ministerpräsident Weil ergänzte, mit dem Hochschulentwicklungsvertrag von 2013 habe die Landesregierung die Weichen zur Bearbeitung zentraler Herausforderungen, wie einer wachsenden Zahl von Studienberechtigten die Aufnahme eines Studiums zu ermöglichen, gestellt. Mit der Fortschreibung stelle die Landesregierung ihre Verlässlichkeit als Partner der Hochschulen und der Studierenden unter Beweis.
Die Verlängerung des Hochschulentwicklungsvertrages stelle einen wichtigen Erfolg in der Zusammenarbeit der Landeshochschulkonferenz mit der Landesregierung dar, so ihr Vorsitzender Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang-Uwe Friedrich. Besonders hob er den Geltungszeitraum über das Inkrafttreten der Schuldenbremse und das Ende des Hochschulpaktes hinaus hervor. Besonders dankbar seien die Hochschulen zudem für die Zusagen zur Baufinanzierung und die Öffnungsklausel bei der Verwendung von Studienqualitätsmitteln. Die Hochschulen können zukünftig im Einvernehmen mit den Studierenden diese Mittel auch für Ausstattungen nutzen.
Hintergrund
Der erste Hochschulentwicklungsvertrag war am 12. November 2013 unterzeichnet worden. Er beinhaltete beispielsweise, die Abschaffung der Studiengebühren durch Studienqualitätsmittel zu 100 Prozent zu ersetzen, die der Verbesserung von Studium und Lehre zugutekommen. Die in diesem Vertrag enthaltenen wissenschaftspolitischen Zielsetzungen werden nun fortgeschrieben, unter anderem zu den Themen Internationalisierung, Transparenz in der Forschung, Lehrerbildung sowie Geschlechtergerechtigkeit und Wissenschaft für nachhaltige Entwicklung.
Fortschreibungsvertrag Hochschulentwicklungsvertrag bis 31.12.2021 vom 06.06.2017
(PDF, 0,31 MB)
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erstellt am:
06.06.2017
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