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NHG-Auszug zum Hochschulzugang
 
NHG zum Hochschulzugang - § 18 in der Fassung vom 26. Februar 2007
PDF
Niedersächsisches Hochschulzulassungsgesetz (NHZG) in der Fassung vom 17. Februar 2010
 
Niedersächsisches Hochschulzulassungsgesetz (NHZG) in der Fassung vom 17. Februar 2010
PDF, 72 KB
Hochschulzugang

In Deutschland nehmen nach Angaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) nur 32 Prozent der jungen Erwachsenen ein Studium auf. Im Durchschnitt aller OECD-Staaten sind es 47 Prozent. Da ist es nur ein schwacher Trost, dass Deutschland über ein auch im internationalen Vergleich besonders leistungsfähiges System der beruflichen Bildung verfügt. Denn in der Wissensgesellschaft brauchen moderne Volkswirtschaften mehr hoch qualifizierte Akademikerinnen und Akademiker als je zuvor.

Niedersachsen setzt deshalb auf eine stärkere Bildungsbeteiligung im Hochschulbereich. So ist beruflich Qualifizierten gerade der Zugang zu den Universitäten wesentlich erleichtert worden. Entscheidend aber ist das umfangreiche und attraktive Studienangebot der niedersächsischen Universitäten und Fachhochschulen. Denn gute Studienbedingungen und interessante Berufsperspektiven sind immer noch die beste Werbung für ein Studium. In den vergangenen Jahren sind zahlreiche neue Studiengänge entwickelt worden, die teilweise eine spezielle Vorbildung erfordern. Über die konkreten Voraussetzungen für den Hochschulzugang in Niedersachsen informieren Sie sich bitte bei der Studienberatungsstelle und dem Immatrikulationsamt (bzw. Studierendensekretariat) der gewünschten Hochschule. Eine entsprechende Übersicht bietet auch die Homepage der Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen.

Die Zugangsberechtigung zu weiterführenden Studiengängen und Masterstudiengängen regelt gemäß § 18 Abs. 7 NHG eine Ordnung. Entsprechende Musterordnungen können hier eingesehen werden.

Ordnungen über den Zugang und die Zulassung für konsekutive Masterstudiengänge

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