Förderkriterien Freie Theater
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Allg. Nebenbestimmungen zur Projektförderung (AnBest-P)
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Im Rahmen einer Projektförderung können Theater in nicht-öffentlicher / privatrechtlicher Trägerschaft einschließlich Kinder- und Jugendtheater und sonstige, auf dem Gebiet der darstellenden Kunst berufsmäßig arbeitende Gruppen, Puppen- und Figurentheater sowie öffentliche und private Träger von Einrichtungen, die der freien Theaterarbeit dienen, auf Antrag Zuwendungen zu ihren Produktionskosten erhalten.
Das Kulturministerium vergibt Fördermittel für überregionale, national und international bedeutende Projekte ab einer Antragssumme von 10.000 Euro. Förderschwerpunkte sind Theaterprojekte aus den Bereichen Kinder- und Jugendtheater, Tanz, Integration von Migranten sowie Koproduktionen, Kooperationen und spartenübergreifende Projekte.
Die Antragsteller müssen ihren Sitz in Niedersachsen haben. Die künstlerische Leistungsfähigkeit der Antragsteller muss durch mindestens zwei öffentlich aufgeführte Produktionen, die beim Publikum wie auch der Presse auf Interesse gestoßen sind, nachgewiesen werden. Mindestens zehn der für das jeweilige Projekt geplanten Vorstellungen sind in Niedersachsen aufzuführen. Ausnahmen im Einzelfall sind möglich.
Im Einzelfall können auch investive Maßnahmen zur bühnentechnischen Ausstattung von Spielstätten und für den Tourneebetrieb in Niedersachsen gefördert werden.
Ein ehrenamtlich besetzter Theaterbeirat begutachtet die Förderanträge für Projekte im Bereich der Freien Theater und unterbreitet dem Ministerium Vorschläge zur Förderung.
Aktuelle Besetzung des Theaterbeirates
Die Geschäftsstelle des Theaterbeirates wird geführt von:
Sara Kleinwechter
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat 33 – Theater und Musik
Leibnizufer 9, 30169 Hannover
Tel.: 0511 120-2560
E-Mail: sara.kleinwechter@mwk.niedersachsen.de
Antragstellung
Über diese Seite werden Sie informiert, sobald die Antragstellung für das Jahr 2025 möglich ist. Eine Antragstellung über das Online-Antragsystem aus dem Jahr 2023 ist zurzeit nicht möglich.
Konzeptionsförderung
Neben der Projektförderung besteht die Möglichkeit einer mehrjährigen Konzeptionsförderung. Sie ist angelegt als Spitzenförderung der freien Tanz- und Theaterszene und ist insofern ein Qualitätssiegel. Kulturpolitisches Ziel ist der Ausbau und die Stärkung der Professionalität und der Kontinuität der qualitativ überragenden freien Theater und der Spiel- und Produktionsstätten. Zurzeit läuft die Förderperiode 2022-2024.
Über diese Seite werden Sie informiert, sobald die Antragstellung für die Jahre 2025 - 2027 möglich ist.
Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung
Für Theater- und Tanztheaterensembles besteht die Möglichkeit zur Umsatzsteuerbefreiung; Informationen finden Sie auf unseren Seiten zur Beantragung der Umsatzsteuerbescheinigung.