Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Förderung niedersächsischer Kunstvereine und vergleichbarer Einrichtungen

Menschen mit qualitativ hochwertiger, zeitgenössischer Kunst in Kontakt bringen


Das Land Niedersachsen möchte möglichst viele Menschen mit qualitativ hochwertiger, zeitgenössischer Kunst in Kontakt bringen. Deshalb unterstützt das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) die Arbeit der zahlreichen Kunstvereine in den Städten, Landkreisen und Gemeinden.

Mit voraussichtlich 900.000 Euro können über das Förderprogramm Ausstellungsprogramme und zugehörige Vermittlungsformate gefördert werden. Das Land fördert dabei sowohl Ausstellungsorte in den städtischen Zentren als auch in den ländlichen Regionen Niedersachsens.

Projektförderung

Förderanträge können bis zum 15.10.2026 für Projekte in 2027 beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur gestellt werden.

Es werden Jahresprogramme gefördert, die aktuelle Kunst präsentieren (einschließlich ausstellungsdokumentierender Kataloge) und Formate der Kunstvermittlung jenseits der klassischen Führung beinhalten.

Begutachtet werden die Förderanträge durch die Fachkommission „Kunstvereine“. Dazu fließen folgende Kriterien in die Auswahl ein:

  • Antragstellung vollständig und Fristgerecht beim MWK,
  • Nachvollziehbarkeit der Projektbeschreibung,
  • Der Antrag darf nur Ausstellungen und Vermittlungsangebote für 2026 enthalten,
  • Angemessenheit und Plausibilität des Kosten- und Finanzierungsplans,
  • Bisherige Kunstvermittlungsangebote,
  • aktueller Diskurs und Innovation,
  • künstlerische Qualität,
  • Präsentation von Nachwuchskünstlerinnen und Nachwuchskünstlern und von niedersächsischen Kunstschaffenden,
  • Beitrag zur Weiterentwicklung der antragstellenden Einrichtung,
  • Verbesserung des regionalen kulturellen Angebotes,
  • Internationalität und überregionale Bedeutung des Ausstellungsprogramms,
  • Professionalität der Arbeit der Einrichtung,
  • qualifizierte Vermittlung zeitgenössischer Kunst,
  • Erprobung neuer Vermittlungsformate,
  • Maßnahmen zur Teilnehmergewinnung,
  • Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern,
  • Förderung der Kreativität von Kindern und Jugendlichen.


Antrag:


  • Grundlage der Förderung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der niedersächsischen Kunstvereine und vergleichbarer Einrichtungen (RL Kunstvereine) in der aktuellen Fassung.
  • Das Antragsformular steht als Download-Formular zur Verfügung und ist vollständig ausgefüllt an entsprechender Stelle im Antrag hochzuladen.
  • Die Programmbeschreibung sollte – inkl. aussagekräftigem Bildmaterial – einen Umfang von max. 20-30 Seiten haben und ist ebenfalls im NAVO-Antrag hochzuladen.
  • Die Notwendigkeit und der Umfang der Maßnahme müssen nachvollziehbar begründet sein.
  • Die mit dieser Antragstellung zusammenhängenden Ausstellungs- und Vermittlungsangebote dürfen nur im Jahr 2027 (Ablauf Bewilligungszeitraum: 31.12.2027) stattfinden. Ausgaben, die nach Ende des Bewilligungszeitraums geleistet werden, sind dann zuwendungsfähig, wenn die entsprechenden Rechtsverpflichtungen innerhalb des Bewilligungszeitraums eingegangen wurden.
  • Eine kommunale Beteiligung in Form einer geldwerten Leistung wird vorausgesetzt und ist an entsprechender Stelle im Antragsformular darzustellen.
  • Der Kosten- und Finanzierungsplan steht als Download-Formular zur Verfügung. Bitte achten Sie darauf, dass die Einnahmen und Ausgaben sowohl für das Jahresprogramm als auch für die Kunstvermittlung ausgeglichen sind. Das ausgefüllte Formular ist ebenfalls im Antrag hochzuladen.
  • Eintrittsgelder für das Jahresprogramm und die Teilnahme an den Kunstvermittlungsangeboten sollten erhoben werden und damit eine Beteiligung an den Projekteinnahmen sicherstellen.
  • Dokumentation/ Publikationen/ Katalogerstellung z.B. für Grafik, Druck, Material, sollte 10 % der jeweiligen Ausstellungsgesamtkosten nicht überschreiten. Sollten die Kosten über 10% liegen, ist der Antrag um eine ausführliche schriftliche Begründung zu ergänzen. Bei der Umsetzung Katalogerstellung ist der Bewilligungszeitraum (Ablauf 31.12.2027) einzuhalten.


Antragstellung:


  • Der Antrag auf Förderung der Kunstvereine erfolgt ausschließlich über das NAVO-Online-Antragssystem

  • Die Antragstellung ist ab sofort möglich

  • Anträge auf Landesmittel müssen bis spätestens 15.10.2026 online eingegangen sein

  • Zum Verfahren: Die Antragstellung ist nur über ein Bund-ID-Konto möglich.

  • Wichtiger Hinweis: Bei erfolgreicher Antragstellung über das System erhalten Sie eine Bestätigung in Ihrem Bund-ID Postfach. Erst wenn Ihnen mitgeteilt wird, dass der Antrag erfolgreich eingereicht wurde, gilt der Antrag als eingegangen.

  • Mit der Antragstellung erklärt sich die Antragstellerin/ der Antragsteller damit einverstanden, dass die aus dem Antrag ersichtlichen Daten (z. B. Name, Ort, Fördersumme, Inhalt des Projekts) im Falle einer Förderung durch das MWK im Rahmen von öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen (z. B. Presseinformationen) verwendet werden können.

  • Grundsätzlich kann bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen über eine Förderung nur aufgrund pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden werden. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Die Gesamtzahl der Anträge (Antragssumme) übersteigt meistens die Bewilligungsmöglichkeiten. Daher kann erfahrungsgemäß nur ein Teil der Anträge berücksichtigt werden. In vielen Fällen wird bei einer Bewilligung daher nur eine anteilige Finanzierung der beantragten Fördermittel erfolgen. Die Verteilung der Fördermittel im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der niedersächsischen Kunstvereine und vergleichbarer Einrichtungen (RL Kunstvereine) ist begrenzt aufgrund des vorgesehenen Maximalanteils und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.

  • Wir möchten bereits schon jetzt darauf hinweisen, dass im Falle einer Förderung zwingend Kennzahlen zu Besucherinnen und Besuchern der Ausstellungen bzw. zu Teilnehmenden der Vermittlungsangebote zu erheben und im Rahmen der Verwendungsnachweisvorlage darzustellen sind.


Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich an Christiane Geske unter christiane.geske@mwk.niedersachsen.de, Tel. 0511-120-2558.




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