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Förderung niedersächsischer Kunstvereine und vergleichbarer Einrichtungen

Menschen mit qualitativ hochwertiger, zeitgenössischer Kunst in Kontakt bringen


Das Land Niedersachsen möchte möglichst viele Menschen mit qualitativ hochwertiger, zeitgenössischer Kunst in Kontakt bringen. Deshalb unterstützt das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) die Arbeit der zahlreichen Kunstvereine in den Städten, Landkreisen und Gemeinden.

Mit voraussichtlich 900.000 Euro können über das Förderprogramm Ausstellungsprogramme und zugehörige Vermittlungsformate gefördert werden. Das Land fördert dabei sowohl Ausstellungsorte in den städtischen Zentren als auch in den ländlichen Regionen Niedersachsens.

Projektförderung

Förderanträge können bis zum 15.10.2025 für Projekte in 2026 beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur gestellt werden.

Es werden Jahresprogramme gefördert, die aktuelle Kunst präsentieren (einschließlich ausstellungsdokumentierender Kataloge) und Formate der Kunstvermittlung jenseits der klassischen Führung beinhalten.

Begutachtet werden die Förderanträge durch die Fachkommission „Kunstvereine“. Dazu fließen folgende Kriterien in die Auswahl ein:

  • Antragstellung vollständig und Fristgerecht beim MWK,
  • Nachvollziehbarkeit der Projektbeschreibung,
  • Der Antrag darf nur Ausstellungen und Vermittlungsangebote für 2026 enthalten,
  • Angemessenheit und Plausibilität des Kosten- und Finanzierungsplans,
  • Bisherige Kunstvermittlungsangebote,
  • aktueller Diskurs und Innovation,
  • künstlerische Qualität,
  • Präsentation von Nachwuchskünstlerinnen und Nachwuchskünstlern und von niedersächsischen Kunstschaffenden,
  • Beitrag zur Weiterentwicklung der antragstellenden Einrichtung,
  • Verbesserung des regionalen kulturellen Angebotes,
  • Internationalität und überregionale Bedeutung des Ausstellungsprogramms,
  • Professionalität der Arbeit der Einrichtung,
  • qualifizierte Vermittlung zeitgenössischer Kunst,
  • Erprobung neuer Vermittlungsformate,
  • Maßnahmen zur Teilnehmergewinnung,
  • Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern,
  • Förderung der Kreativität von Kindern und Jugendlichen.


Mitglieder der Fachkommission "Kunstvereine" sind:

  • Michael Arzt (HALLE 14 – Zentrum für zeitgenössische Kunst, Leipzig)
  • Stefanie Böttcher (Kunsthalle Mainz)
  • Theresa Roessler (Westfälischer Kunstverein, Münster)
  • Dörte Ilsabe Dennemann (Kunsthalle Mannheim)
  • Gerrit Gohlke (Brandenburgischer Kunstverein, Potsdam)

Antrag:

  • Grundlage der Förderung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der niedersächsischen Kunstvereine und vergleichbarer Einrichtungen (RL Kunstvereine).
  • Das Antragsformular steht als Download-Formular zur Verfügung und ist vollständig ausgefüllt an entsprechender Stelle im Antrag hochzuladen.
  • Die Programmbeschreibung sollte – inkl. aussagekräftigem Bildmaterial – einen Umfang von max. 20-30 Seiten haben und ist ebenfalls im NAVO-Antrag hochzuladen.
  • Die Notwendigkeit und der Umfang der Maßnahme müssen nachvollziehbar begründet sein.
  • Die mit dieser Antragstellung zusammenhängenden Ausstellungs- und Vermittlungsangebote dürfen nur im Jahr 2026 (Ablauf Bewilligungszeitraum: 31.12.2026) stattfinden. Ausgaben, die nach Ende des Bewilligungszeitraums geleistet werden, sind dann zuwendungsfähig, wenn die entsprechenden Rechtsverpflichtungen innerhalb des Bewilligungszeitraums eingegangen wurden.
  • Eine kommunale Beteiligung in Form einer geldwerten Leistung wird vorausgesetzt und ist an entsprechender Stelle im Antragsformular darzustellen.
  • Der Kosten- und Finanzierungsplan steht als Download-Formular zur Verfügung. Bitte achten Sie darauf, dass die Einnahmen und Ausgaben sowohl für das Jahresprogramm als auch für die Kunstvermittlung ausgeglichen sind. Das ausgefüllte Formular ist ebenfalls im Antrag hochzuladen.
  • Eintrittsgelder für das Jahresprogramm und die Teilnahme an den Kunstvermittlungsangeboten sollten erhoben werden.
  • Dokumentation/ Publikationen/ Katalogerstellung z.B. für Grafik, Druck, Material, sollte
  • 10 % der jeweiligen Ausstellungsgesamtkosten nicht überschreiten. Sollten die Kosten über 10% liegen, ist der Antrag um eine ausführliche schriftliche Begründung zu ergänzen.


Antragstellung:

  • Der Antrag auf Förderung der Kunstvereine erfolgt ausschließlich über das NAVO-Online-Antragssystem. Die Antragstellung ist ab sofort möglich.
  • Anträge auf Landesmittel müssen bis spätestens 15.10.2025 online eingegangen sein.
  • Die Antragstellung ist erst dann vollständig, wenn nach abgeschlossener Onlineantragstellung die Antragszusammenfassung unterschrieben per Post an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur geschickt wird.
  • Zum Verfahren: Die Antragstellung ist nur über ein Bund-ID-Konto möglich. Eine Antragstellung z.B. über das Servicekonto Niedersachsen aus dem vorletzten Antragsjahr ist nicht mehr möglich.
  • Wichtiger Hinweis: Bitte achten Sie nach dem Download der Zusammenfassung des Antrags darauf, den Antrag anschließend über das System final abzusenden. Erst wenn Ihnen mitgeteilt wird, dass der Antrag erfolgreich eingereicht wurde, gilt der Antrag als eingegangen.
  • Grundsätzlich kann bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen über eine Förderung nur aufgrund pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden werden. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Die Anzahl der Anträge übersteigt meistens die Bewilligungsmöglichkeiten, Daher kann erfahrungsgemäß nur ein Teil der Anträge berücksichtigt werden. In vielen Fällen wird bei einer Bewilligung daher nur eine anteilige Finanzierung der zuwendungsfähigen Gesamtkosten erfolgen. Diese ist begrenzt durch den in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der niedersächsischen Kunstvereine und vergleichbarer Einrichtungen (RL Kunstvereine) vorgesehene Maximalanteil und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.

Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich an Christiane Geske unter christiane.geske@mwk.niedersachsen.de, Tel. 0511-120-2558.




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