Jahresstipendien im Bereich der Bildenden Kunst 2027
Das Land Niedersachsen beabsichtigt, im Jahr 2027 im Bereich der Bildenden Kunst drei Jahresstipendien zu vergeben. Davon ist ein Jahresstipendium für Bewerberinnen und Bewerber vorgesehen, die ihre Hochschulausbildung in der Zeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2026 abgeschlossen haben. Die Jahresstipendien sollen freiberufliche Künstlerinnen und Künstler finanziell in die Lage versetzen, über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr verstärkt künstlerisch tätig zu sein. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auf Wunsch einen Teil des Förderzeitraumes (1 bis 2 Monate) in Worpswede („Martin-Kausche-Ateliers“) zu verbringen.
I. Allgemeine Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler, die ihren ersten Wohnsitz oder ihren Produktionsstandort in Niedersachen haben.
- Die künstlerische Ausbildung muss zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossen sein.
- Ein Jahresstipendium wird nicht gewährt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber während des Jahres 2027 regelmäßige Leistungen von Dritten (z.B. Aufenthalts- oder Arbeitsstipendien) oder eine Landesförderung erhält. Hierzu sind Angaben im Antrag zu machen.
II. Umfang der Förderung
Die Höhe des Jahresstipendiums beträgt 12.000 €.
III. Antragsverfahren
Die Bewerbung nebst Anlagen ist bis zum 15.01.2027 online einzureichen. Das Online-Antragsverfahren für Jahresstipendien im Bereich der Bildenden Kunst ist hier abrufbar (Anmeldung über das BundID-Konto).
Folgende Unterlagen sind an entsprechender Stelle im NAVO-Antrag hochzuladen:
· Antragsformular (steht als Download -Formular zur Verfügung)
- Lebenslauf/Biographie
- Bestätigungen über den Abschluss der Ausbildung, Ausstellungen, Auszeichnungen etc.)
- Portfolio
- ggf. Nachweis über die Schwerbehinderung
- Nachweis 1. Wohnsitz (Meldebescheinigung oder Ausweis) oder Begründung Produktionsstandort in Niedersachsen
- Beschreibung des geplanten künstlerischen Projektes
- Informationen über Aufenthalt in Worpswede
- Reichen Sie den Antrag über das System ein. Der Antrag ist im Online-Antragssystem erst dann eingereicht, wenn der Button „Antrag jetzt einreichen“ betätigt wurde. Bei erfolgreicher Antragstellung über das System erhalten Sie eine Bestätigung in Ihrem Bund-ID Postfach.
Vollständige Antragseinreichung: Der Antrag ist erst komplett eingereicht, wenn die vollständige und fristgerechte Online Antragstellung bis zum 15.01.2027 erfolgt ist
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Hinweise: Unvollständig eingereichte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Die Anzahl der Anträge übersteigt meistens die Bewilligungsmöglichkeiten. Sollte eine Online-Antragstellung nicht möglich sein, kann ein Antrag in Papierform mit den geforderten Anlagen nur im Ausnahmefall und nach vorheriger Abklärung mit dem Fachreferat angenommen werden. Mit der Antragstellung erklärt sich die Antragstellerin/ der Antragsteller damit einverstanden, dass die aus dem Antrag ersichtlichen Daten (z. B. Name, Ort, Fördersumme, Inhalt des Projekts) im Falle einer Förderung durch das MWK im Rahmen von öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen (z. B. Presseinformationen) verwendet werden können. |
IV. Allgemeine Informationen
Die Vergabe der Jahresstipendien erfolgt auf Empfehlung der Niedersächsischen Kunstkommission.
Ansprechperson:
Frau Christiane Geske
Referat 33
Tel.: 0511/1202558
