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Spielstättenförderung 2023

Antragsformular sowie nützliche Hinweise und Merkblätter zum Herunterladen

Nachfolgend können Sie sich das Antragsformular für einen Förderantrag auf die Gewährung von Zuwendungen gemäß den Förderkriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Spielstätten der freien professionellen Theater in Niedersachsen (Spielstättenförderung 2023) herunterladen. Außerdem stellen wir Ihnen nützliche Hinweise wie FAQ sowie Merkblätter bereit.

Förderantrag auf die Gewährung von Zuwendungen gemäß den Förderkriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Spielstätten der freien professionellen Theater in Niedersachsen (Spielstättenförderung 2023)

Hinweise zum Antrag auf die Gewährung von Zuwendungen gemäß den Förderkriterien zur Förderung von Spielstätten der freien professionellen Theater in Niedersachsen (FAQ)

Niedersächsische Reisekostenverordnung (NRKVO)

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

Kurzinformationen zur Abrechnung von Landeszuwendungen: Anerkennung von Reisekosten und Belegen

Das Land Niedersachsen unterstützt auch 2023 die Spielstätten der freien professionellen Theater in Niedersachsen mit einem Förderprogramm. Im Landeshaushalt sind dafür 500.000 Euro vorgesehen. Ziel der Förderung ist es, die Spielstätten und damit die freie Theaterszene zu stärken durch

  • programmatische und strukturelle Stabilisierung und Weiterentwicklung der Spielstätten und ihrer Produktionsweisen und Organisationsstrukturen,
  • Verbesserung von Austausch und Vernetzung der Spielstätten,
  • Verbesserungen bei Gastspielen freier Gruppen sowie Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstlern,
  • Koproduktionen mit freien Gruppen sowie Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstlern.

Mit der Förderung soll auch eine verbesserte Versorgung von Städten wie ländlichen Räumen ermöglicht werden.

Antragsberechtigt sind Spielstätten der freien professionellen Theater mit Sitz in Niedersachsen, die ohne eigenes Ensemble oder die vom Ensemble in Eigenregie ohne Intendanz geführt werden. Der Umfang der Förderung ist abhängig von der Größe der Spielstätte.

Die Spielstättenförderung soll das Führen des Betriebes der Spielstätten insgesamt verbessern. Die Förderung umfasst neben der Erstellung von Konzepten sowohl kleinere investive Maßnahmen wie auch Personal- und Sachausgaben.

Eine Förderung ist ausgeschlossen,

  • wenn die beantragte Fördersumme geringer als 2.500,00 Euro ist,
  • für Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen in Trägerschaft des Bundes, des Landes oder der Kommunen.

Anträge müssen unterzeichnet und mit allen notwendigen Anlagen per Post gesendet werden an:

Landesverband Freier Theater in Niedersachsen e.V.
Lister Meile 27
30161 Hannover

Die Antragsfrist endet am 15. November 2022. Zur Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die jeweilige Bewilligungsstelle entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die Verteilung der Mittel und auf Grundlage der Empfehlung der Fachkommission.

Die Richtlinie ist im Ministerialblatt veröffentlicht und unter VORIS abrufbar.

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