Antragsverfahren zur Landeskulturförderung
Drei Säulen bilden die Basis der Kulturförderung in Niedersachsen durch das MWK:
- Institutionelle Förderung von Kultureinrichtungen. Unter anderem von sechs Landesmuseen, drei Staatstheatern sowie von Kulturfachverbänden wie dem Landesverband der Kulturellen Jugendbildung, dem Landesverband der Kunstschulen sowie der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur und weiteren.
- Projekt- und Programmförderung. Hier fördert Land innovative, teilhabeorientierte Kulturprojekte und -programme mit Modellcharakter, die in der Fördersumme über 10.000 Euro liegen.
- Regionale Kulturförderung mit den Landschaften und Landschaftsverbänden, die mit Mitteln des Landes Kunst und Kultur vor Ort fördern und in der Regel eine Fördersumme von unter 10.000 Euro vergeben.
Für alle Projektförderungen aus Landesmitteln, die in den Geschäftsbereich des MWK fallen, sind unter Einhaltung bestimmter Fristen entsprechende Anträge zu stellen.
Auf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie Informationen zur Antragstellung und die wesentlichen rechtlichen Grundlagen zum europäischen Beihilferecht. Dieses ist mit wenigen Ausnahmen grundsätzlich auf alle öffentlichen Kulturförderungen anzuwenden.
Ferner bieten wir Ihnen über entsprechende Verlinkungen direkt die Möglichkeit, für sechs Förderprogramme und drei Stipendien das Online-Antragsverfahren zu nutzen.
Weiterhin finden Sie auf den Internetseiten der einzelnen Kultursparten weitere Hinweise zur Förderung.
