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Rückenwind für Autorinnen und Autoren mit Niedersachsenbezug
Bewerbungen bis 15. Januar möglich: Kulturministerium schreibt Literaturstipendien aus
Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur vergibt im Jahr 2025 Stipendien im Bereich der Literatur. Ab sofort können sich Autorinnen und Autoren sowie Übersetzerinnen und Übersetzer, deren Texte oder Biographien einen Bezug zu Niedersachsen haben, für eines der Stipendien bewerben. Insgesamt stehen 44.800 Euro für die Stipendien zur Verfügung. Auf Wunsch können ein bis zwei Monate des Förderzeitraums in den Martin-Kausche-Ateliers in Worpswede verbracht werden.
Niedersachsens Kulturminister Falko Mohrs: „Mit ihren Werken vermitteln uns Schriftstellerinnen und Schriftsteller sowie Übersetzerinnen und Übersetzer neue Sichtweisen und Ideen. Sie laden dazu ein, neue Welten zu entdecken und unseren Horizont zu erweitern. Mit unseren Stipendien wollen wir als Land Autorinnen und Autoren mit Bezug zu Niedersachsen ermutigen, ihren literarischen Weg weiterzugehen. Unsere Unterstützung schafft ihnen Freiräume, um sich eingehend der eigenen literarischen Arbeit zu widmen, Ideen umzusetzen und Werke weiterzuentwickeln.“
Ausgelobt werden jeweils ein Jahresstipendium, ein Kinder- und Jugendbuchstipendium, ein Stipendium für Übersetzungen sowie bis zu drei Arbeitsstipendien. Die Vergabe erfolgt auf Empfehlung der Literaturkommission des Landes Niedersachsen. Das Jahresstipendium für Autorinnen und Autoren ist mit bis zu 14.000 Euro dotiert. Voraussetzung für die Bewerbung ist eine Publikation in einem anerkannten Verlag. Bis zu 8.000 Euro stehen für ein Stipendium im Bereich Kinder- und Jugendliteratur zur Verfügung. Mit dem Stipendium für Übersetzungen fördert das MWK Übersetzerinnen und Übersetzer literarischer Texte mit bis zu 7.800 Euro. Es soll der Geförderten beziehungsweise dem Geförderten Freiräume schaffen, um an einer Übersetzung zu arbeiten und sie zur Veröffentlichung zu bringen.
Darüber hinaus vergibt das MWK bis zu drei Arbeitsstipendien an Autorinnen und Autoren. Die Einzelförderung beträgt bis zu 5.000 Euro.
Bewerbungen sind über das Online-Antragsverfahren des MWK einzureichen. Die Bewerbungsfrist endet am 15.01.2025. Zu den Ausschreibungen sowie zum Online-Antragsverfahren des MWK gelangen Sie über folgenden Link: https://www.mwk.niedersachsen.de/90473.html
Artikel-Informationen
erstellt am:
29.11.2024
Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
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Fax: 0511/120-2601