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Berufungsrecht der TU Braunschweig um drei Jahre verlängert

Wissenschaftsminister Thümler beabsichtigt Neuregelung im Hochschulgesetz


Die Technische Universität Braunschweig (TU) kann weiterhin Professoren in eigener Regie berufen. Björn Thümler, der Niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur, überreichte Hochschulpräsidentin Prof. Dr. Anke Kaysser-Pyzalla am heutigen Dienstag ein Schreiben zur erneuten Übertragung des Berufungsrechts bis 2021.

Minister Thümler würdigte den verantwortungsvollen Umgang der TU Braunschweig mit dem Berufungsrecht, das der Hochschule 2015 befristet für drei Jahre übertragen worden war. „Die Übertragung des Berufungsrechts ist ein Vertrauensbeweis. Denn die Besetzung von Professuren entscheidet ganz wesentlich über die Leistungs- und Entwicklungsfähigkeit einer Hochschule“, sagte der Minister. „Die Berufungspraxis an der TU Braunschweig zeichnet sich durch hohe Qualität aus. Sie ist transparent und zukunftsorientiert. Das ist eine hervorragende Grundlage für wissenschaftlichen Erfolg.“

Die Möglichkeit, das Berufungsrechts einer Hochschule befristet zu übertragen, gibt es in Niedersachsen seit 2007. Neben der TU Braunschweig verfügen mit der Leibniz Universität Hannover und der Universität Osnabrück bislang nur zwei weitere niedersächsische Hochschulen in staatlicher Trägerschaft sowie die Stiftungshochschulen über dieses Recht.

„Unsere Professorinnen und Professoren sind die Grundlage für die Qualität von Forschung und Lehre an der TU Braunschweig. Daher suchen wir die national und international besten Köpfe für diese wichtigen Positionen. Die Berufungen hervorragender Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an die TU Braunschweig können sich sehen lassen. Mit der Verlängerung des Berufungsrechtes sehen wir unsere Qualitätsstandards und Prozesse bestätigt“, betonte Hochschulpräsidentin Kaysser-Pyzalla.

Minister Thümler kündigte an, die Autonomie der Hochschulen in staatlicher Trägerschaft weiter zu stärken und Bürokratie abzubauen. „Hochschulen, die das Berufungsrecht in den ersten drei Jahren erfolgreich umsetzen, sollen künftig eine weitere Verlängerung für fünf Jahre und dann das Berufungsrecht unbefristet erhalten können“, sagte Thümler. Geplant sei, dies dem Landtag bei der nächsten Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes vorzuschlagen. Thümler rief weitere Hochschulen in Trägerschaft des Landes dazu auf, dem Beispiel der TU Braunschweig zu folgen und sich ebenfalls mit qualitätsgesicherten Berufungsverfahren für die Übertragung des Berufungsrechts zu engagieren.

Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.03.2018

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30169 Hannover
Tel: 0511/120-2599
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