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Neuausrichtung der Förderung des Niederdeutschen

Konzept für zukünftige Koordinierungs- und Netzwerkstelle vorgestellt


Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur bringt gemeinsam mit Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein ein Konzept zur künftigen länderübergreifenden Zusammenarbeit zur Pflege, Entwicklung und Förderung der niederdeutschen Sprache auf den Weg. Dazu hat sich Kulturministerin Gabriele Heinen-Kljajić heute in Hannover mit Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden, Institutionen sowie Akteurinnen und Akteuren des Ehrenamtes ausgetauscht, die sich in Niedersachsen für die Förderung der niederdeutschen Sprache einsetzen.

„Wir wollen gemeinsam mit den beteiligten Ländern ab Januar 2018 eine neue, leistungsstarke und länderübergreifende Koordinierungs- und Netzwerkstelle einrichten. Dafür ist es wichtig, die Überlegungen und bisherigen Planungen der Länder eng mit all denjenigen abzustimmen, die sich für das Niederdeutsche engagieren“, sagt Gabriele Heinen-Kljajić, Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur. Die Kulturministerin verspricht sich von dem neuen Konzept vor allem eine noch gezieltere Unterstützung des haupt- und ehrenamtlichen Engagements in den Ländern.

Niedersachsen wird auch zukünftig 117.000 Euro pro Jahr für dieses Vorhaben bereitstellen.

Hinzu kommen 154.000 Euro, die die drei anderen Nordländer tragen.

Die neue länderübergreifende Koordinierungs- und Netzwerkstelle soll maßgeblich in den Handlungsfeldern Bildung, Kultur und der Dokumentation tätig werden sowie für einen anwendungsorientierteren Transfer aus der Wissenschaft sorgen. Ziel ist es zudem, dass sie sich in übergreifende Themen und ins öffentliche Leben einbringt, wenn niederdeutsche Interessen berührt sind. Ebenso ist eine enge Verzahnung zu den politischen Vertreterinnen und Vertretern in Bund und Ländern sowie den Mitgliedern des Bundesrats für Niederdeutsch geplant.

Für die neue Koordinierungsstelle ist die Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH vorgesehen, der Sitz wird in Bremen sein. Deren Gesellschafter werden die Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zu gleichen Teilen.

Auch den anderen vier Bundesändern, in denen Niederdeutsch gesprochen wird, wird angeboten, sich an der Gesellschaft oder an Projekten zu beteiligen.

Als Organe sind eine hauptamtliche Geschäftsführung einschließlich einer Geschäftsstelle, die Gesellschafterversammlung und ein Aufsichtsrat vorgesehen. Zudem soll ein Beirat gebildet werden. Neben Vertreterinnen und Vertretern der Länder und des Bundes soll auch der Bundesrat für Niederdeutsch in diesem Beirat vertreten sein.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
29.03.2017

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