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Landesregierung stimmt dem Hochschuloptimierungskonzept (HOK) zu

HANNOVER. Die Niedersächsische Landesregierung hat heute dem von Wissenschafts- und Kulturminister Lutz Stratmann vorgestellten Gesamtpaket des "Hochschuloptimierungskonzepts" (HOK) zugestimmt. Insbesondere die bereits angekündigte Schließung der Fachhochschulstandorte Buxtehude und Nienburg wurde dabei noch einmal eingehend erörtert. Nach einem Besuch von Ministerpräsident Christian Wulff in Buxtehude wurde das vorliegende Datenmaterial zu beiden Standorten nochmals geprüft und bewertet. Trotz geringer Abweichungen zwischen den Zahlenangaben der betroffenen Fachhochschulen und der amtlichen Statistik bei den Studierendenzahlen (z.B. 695 Studierende in Buxtehude nach Angaben der Fachhochschule Nordostniedersachsen im Vergleich zu amtlich erhobenen 693 Studierenden im Wintersemester 2002/03) bleibt es bei der getroffenen Entscheidung, die beiden Hochschulstandorte aufzugeben. "So schwerwiegende politische Entscheidungen fallen niemandem leicht", so Stratmann nach der heutigen Sitzung des Landeskabinetts und einer daran anschließenden Unterrichtung der Koalitionsfraktionen und der Fraktionsspitzen aller im Niedersächsischen Landtag vertretenen Parteien.

"Wir haben keine Alternative dazu", so der Minister, "die Umstrukturierung der niedersächsischen Hochschullandschaft auch mit derart weitreichenden Maßnahmen zu betreiben. Dies geschieht im Interesse einer konsequenten Konsolidierung des niedersächsischen Landeshaushalts und der zumindest mittelfristig verlässlichen Sicherung der Finanzierung der niedersächsischen Hochschulen." Die Zeit der Kürzungen nach der "Rasenmähermethode" sei endgültig zu Ende.

Notwendig sei es nun, Strukturen so zu verändern, dass die Hochschulen die Erwartungen der Studierenden erfüllen und im internationalen Wettbewerb bestehen könnten. Dies sei nur über die Konzentration auf Stärken und den Verzicht auf Schwächen möglich. "Hochschulen sind Einrichtungen öffentlicher Infrastruktur und Zukunftsvorsorge, sie können ihre Aufgaben aber nur dann angemessen erfüllen, wenn sie konkurrenzfähig sind." Stratmann wies darauf hin, dass der Beschluss der Landesregierung eine Empfehlung an die Landtagsfraktionen sei, das Haushaltsgesetz für das Jahr 2004 im Sinne des HOK zu ändern.

Stratmann erläuterte, die Lage der niedersächsischen Hochschulen derzeit sei dadurch gekennzeichnet, dass in einer Reihe von Hochschulen der Generationswechsel in der Professorenschaft bereits weit vorangeschritten ist, ohne dass die notwendigen Strukturfragen von der vorigen Landesregierung gestellt oder beantwortet gewesen wären. Niedersachsens Hochschulen seien zudem in verschiedenen bundesweiten Rankings zurückgefallen, und der Personalkostenanteil sei mit im Durchschnitt rund 80 Prozent ebenso wie der Anteil der Betriebskosten mit 15 Prozent zu hoch, der Sachkostenanteil der Mittel für Forschung und Lehre mit rund fünf Prozent jedoch zu gering.

Die zukünftige Entwicklung im niedersächsischen Hochschulbereich werde geprägt sein von einem demografisch bedingten Zuwachs von derzeit rund 26.000 auf 30.000 Studienanfängern. Nach 2012 allerdings würden die Hochschulzugangsberechtigten- und Studienanfängerzahlen wieder kontinuierlich abnehmen. Schon deshalb benötigten die Hochschulen bei reduzierten und in späteren Jahren bestenfalls gleich bleibenden Ressourcen eine Reform der Studienstrukturen. Die niedersächsischen Hochschulen sollten den "Bologna-Prozess", also die Umstellung aller Studiengänge auf international vergleichbare Abschlüsse Bachelor und Master, auf dem Weg zum Europäischen Hochschulraum bis zum Jahr 2010 zügig angehen. Stratmann: "Niedersachsens Studierende und Lehrende sind mit dem Hochschuloptimierungskonzept für den Wettbewerb in 40 europäischen Staaten gut aufgestellt."

Die Aufgaben der Hochschulen müssten nicht zuletzt mit der sich verschärfenden Situation der öffentlichen Haushalte in Einklang gebracht werden. An den einzelnen Hochschulen will Stratmann deshalb leistungsstarke Bereiche gezielt unterstützen. Bereiche, die in Rankings und Evaluationen weit unterdurchschnittlich bewertet wurden, seien zu schließen, wenn eine zügige und grundlegende Konsolidierung nicht absehbar sei. Die Evaluationen durch die Wissenschaftliche Kommission Niedersachsen (WKN) und die Zentrale Evaluationsagentur (ZEvA) sowie die Akkreditierung von Studienangeboten bildeten hierfür die Entscheidungshilfen. Das anwendungsorientierte Profil der Fachhochschulen solle erhalten und ausgebaut werden. Die Universitäten hingegen müssten sich stärker auf ihre Kernaufgaben in forschungsbasierter Lehre, grundlagen- und anwendungsorientierter Forschung, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, wissenschaftlicher Weiterbildung sowie Dienstleistungen konzentrieren. Ziel des Hochschuloptimierungskonzepts ist es, so Stratmann, Strukturmaßnahmen und die damit verbundenen Umschichtungs- und Einsparpotenziale aufzuzeigen. Angestrebt wird eine Größenordnung von rund 1.600 Stellen, von denen zur Optimierung des Ressourceneinsatzes etwa 500 Stellen für Umschichtungen veranschlagt werden. Zur Konsolidierung des Landeshaushalts sollen langfristig rund 1.100 Stellen mit den zugehörigen Sachmitteln wegfallen. Dabei wird ein Gegenwert von durchschnittlich 45.000 Euro pro Stelle zu Grunde gelegt. Dies entspricht der Kürzung des Hochschuletats um rund 50 Millionen Euro in den Haushaltsjahren 2004 und 2005.

Stratmann betonte, dass "im Vergleich des niedersächsischen Gesamthaushaltes die Kürzung von 1,76 Prozent der Hochschulkapitel deutlich unterproportional" sei, während in allen anderen Bereichen um vier Prozent gekürzt werden müsse. Dies zeige, dass die Landesregierung den Hochschulen hohe Priorität zumesse. "Angesichts der dramatischen Haushaltslage des Landes", so der Minister, "ist die Tatsache, dass nicht oder nur unterproportional gekürzt wird, bereits Ausdruck hoher politischer Priorität." Er versicherte, die Hochschulen würden sicherstellen, dass Studierende nach Aufhebung von Studiengängen bis zu fünf Jahre auslaufend betreut werden und die Studierenden ihr Studium am gewählten Studienort abschließen können.

Zur Umsetzung des HOK strebt der Wissenschaftsminister den Abschluss eines "Zukunftsvertrages" zwischen der Landesregierung und den Hochschulen an. Dieser soll Leistungsfähigkeit und Attraktivität der niedersächsischen Hochschulen im internationalen und nationalen Wettbewerb trotz der angespannten Finanzlage des Landes mit einer verbindlichen Finanzierung mehrjährig sichern und verbindliche Leitlinien für den Abschluss der Zielvereinbarungen mit den Hochschulen, für die Auslegung des Vertrags, für die mittelfristige Finanzplanung des Landes sowie für die Wirtschaftspläne der Hochschulen enthalten. Das Kabinett hat diese Eckpunkte des Zukunftsvertrags gebilligt und den Wissenschaftsminister und den Finanzminister gebeten, den Vertrag nach Abstimmung mit den Hochschulen dem Kabinett zur Beschlussfassung und zur Weiterleitung an den Landtag vorzulegen.

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