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Fachhochschulen in nichtstaatlicher Verantwortung

Neben den sieben staatlich verantworteten Fachhochschulen gibt es im Zuständigkeitsbereich des MWK acht niedersächsische Fachhochschulen in nichtstaatlicher Verantwortung. Dies sind:

Die hochschulrechtlich anerkannten privaten Fachhochschulen arbeiten weitgehend autonom vom Wissenschaftsministerium nach denselben Kriterien wie die staatlichen Fachhochschulen. Ein bei ihnen abgeschlossenes Studium ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Sinne des Hochschulrechts. Die nichtstaatlichen Fachhochschulen zählen 11.553 Studierende (Wintersemester 2024/25).

Bezüglich einer Hochschulneugründung und der staatlichen Anerkennung beachten Sie bitte folgendes Hinweisblatt: Übersicht und Hinweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Anerkennung privater Hochschulen in Niedersachsen


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