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Berufsakademien

Berufsakademien sind Einrichtungen nichtstaatlicher Träger, die eine mindestens dreijährige wissenschaftsbezogene und zugleich praxisorientierte berufliche Bildung vermitteln. Die Ausbildung besteht aus einer praktischen Ausbildung in Betrieben der Wirtschaft oder vergleichbaren Einrichtungen der Berufspraxis und aus einem darauf abgestimmten Studium an der Berufsakademie, mit der die Betriebe zusammenwirken (duale Ausbildung).

Die Berufsakademien bedürfen nach dem Niedersächsischen Berufsakademiegesetz der staatlichen Anerkennung durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Die Berufsakademien sind nach erfolgreicher Akkreditierung berechtigt, Bachelor-Abschlüsse zu vergeben, die mit entsprechenden Hochschulgraden gleichwertig sind.

Der Zugang zur Ausbildung an einer Berufsakademie ist nur über einen Betrieb möglich, mit dem ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen wird. Außerdem muss die Bewerberin bzw. der Bewerber zum Studium an einer niedersächsischen Hochschule berechtigt sein (zum Beispiel Allgemeine Hochschulreife/Abitur, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife etc.). Informationen hierzu erhalten Sie im Internetportal der Koordinierungsstelle für Studieninformation und -beratung in Niedersachsen als zentrale Einrichtung der Hochschulen unter www.studieren-in-niedersachsen.de.

Es gibt folgende sieben niedersächsische Berufsakademien mit insgesamt 967 Studierenden (Stand: Oktober 2018):

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