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Vergabe von Fördermitteln

Für Freie Theaterarbeit, Tanz und Kinder- und Jugendtheater in Niedersachsen


Im Rahmen einer Projektförderung können Theater in nicht-öffentlicher / privatrechtlicher Trägerschaft einschließlich Kinder- und Jugendtheater und sonstige, auf dem Gebiet der darstellenden Kunst berufsmäßig arbeitende Gruppen, Puppen- und Figurentheater sowie öffentliche und private Träger von Einrichtungen, die der freien Theaterarbeit dienen, auf Antrag Zuwendungen zu ihren Produktionskosten erhalten.

Das Kulturministerium vergibt Fördermittel für überregionale, national und international bedeutende Projekte ab einer Antragssumme von 10.000 Euro. Förderschwerpunkte sind Theaterprojekte aus den Bereichen Kinder- und Jugendtheater, Tanz, Integration von Migranten sowie Koproduktionen, Kooperationen und spartenübergreifende Projekte.

Die Antragsteller müssen ihren Sitz in Niedersachsen haben. Die künstlerische Leistungsfähigkeit der Antragsteller muss durch mindestens zwei öffentlich aufgeführte Produktionen, die beim Publikum wie auch der Presse auf Interesse gestoßen sind, nachgewiesen werden. Mindestens zehn der für das jeweilige Projekt geplanten Vorstellungen sind in Niedersachsen aufzuführen. Ausnahmen im Einzelfall sind möglich.

Im Einzelfall können auch investive Maßnahmen zur bühnentechnischen Ausstattung von Spielstätten und für den Tourneebetrieb in Niedersachsen gefördert werden.

Ein ehrenamtlich besetzter Theaterbeirat begutachtet die Förderanträge für Projekte im Bereich der Freien Theater und unterbreitet dem Ministerium Vorschläge zur Förderung.

Aktuelle Besetzung des Theaterbeirates

  • Prof. Dr. Jens Roselt
    Institut für Medien- und Theaterwissenschaft an der Universität Hildesheim
  • Nicola Bongard
    Freie Dramaturgin und Autorin
  • Luzia Schelling
    Schauspielerin und Dramaturgin
  • Silke zum Eschenhoff
    Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Dramaturgin
  • Anna Mülter
    künstlerische Leitung Festival Theaterformen

Die Geschäftsstelle des Theaterbeirates wird geführt von:
Sara Kleinwechter
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat 33 – Theater und Musik
Leibnizufer 9, 30169 Hannover
Tel.: 0511 120-2560
E-Mail: sara.kleinwechter@mwk.niedersachsen.de


Antragstellung

Anträge auf Landesmittel müssen bis spätestens 15. Oktober des Vorjahres online eingegangen sein. Es gelten die Förderkriterien Freie Theater.

Die Antragsstellung auf Projektförderung für das folgende Jahr ist nur über das neue NAVO-Online-Antragssystem möglich. Bitte nutzen Sie ausschließlich den folgenden Link um zum Online-Antragssystem zu gelangen: https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/go/a/7994?c=bc

Die Antragsstellung ist ab sofort möglich.

Wichtiger Hinweis: Bitte achten Sie nach dem Download der Zusammenfassung des Antrags darauf, den Antrag anschließend über das System final abzusenden. Erst wenn Ihnen mitgeteilt wird, dass der Antrag erfolgreich eingereicht wurde, gilt der Antrag als eingegangen. Soll der Antrag schriftlich gestellt werden, sollte rechtzeitig vor Fristablauf mit dem MWK Kontakt aufgenommen werden.


Konzeptionsförderung

Neben der Projektförderung besteht die Möglichkeit einer mehrjährigen Konzeptionsförderung. Sie ist angelegt als Spitzenförderung der freien Tanz- und Theaterszene und ist insofern ein Qualitätssiegel. Kulturpolitisches Ziel ist der Ausbau und die Stärkung der Professionalität und der Kontinuität der qualitativ überragenden freien Theater und der Spiel- und Produktionsstätten. Zurzeit läuft die Förderperiode 2022-2024.

Anträge für die Förderperiode 2025 - 2027 sind bis zum 15. Oktober 2024 zu stellen.

Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung

Für Theater- und Tanztheaterensembles besteht die Möglichkeit zur Umsatzsteuerbefreiung; Informationen finden Sie auf unseren Seiten zur Beantragung der Umsatzsteuerbescheinigung.

Landeskulturförderung

Unter diesem Link gelangen Sie auf die neuen Seiten zur investiven Landeskulturförderung sowie zu den Online-Antragsverfahren des MWK.

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