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Vergabe von Fördermitteln

Für Freie Theaterarbeit, Tanz und Kinder- und Jugendtheater in Niedersachsen


Es werden die folgenden drei Förderprogramme ausgeschrieben:

  • Produktionsförderung, 1-jährige Förderung
  • Konzeptionsförderung, 3-jährige Förderung
  • Spielstättenförderung, 3-jährige Förderung

Die Antragsstellung ist ab sofort möglich. Die Frist zur Einreichung der Anträge in allen drei Förderprogrammen ist der 06.11.2024.


Produktionsförderung

Im Rahmen einer Projektförderung können Theater in nicht-öffentlicher / privatrechtlicher Trägerschaft einschließlich Kinder- und Jugendtheater und sonstige auf dem Gebiet der darstellenden Kunst berufsmäßig arbeitende Gruppen, Puppen- und Figurentheater sowie öffentliche und private Träger von Einrichtungen, die der freien Theaterarbeit dienen, auf Antrag Zuwendungen zu ihren Produktionskosten erhalten. Die Produktionen müssen dabei mind. 10 Mal in Niedersachsen aufgeführt werden.

Anträge auf Produktionsförderung müssen bis spätestens 06.11.2024 über das Online-Antragsverfahren eingegangen sein. Grundlage der Förderung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der freien professionellen Theater in Niedersachsen (RL Förderung freie Theater).

Die Antragstellung auf Produktionsförderung für das Jahr 2025 erfolgt ausschließlich über das neue NAVO-Online-Antragssystem

>>> HIER ZUM ANTRAG "PRODUKTIONSFÖRDERUNG"

Konzeptionsförderung

Neben der Projektförderung besteht die Möglichkeit einer 3-jährigen Konzeptionsförderung für Ensembles der Freien Darstellenden Künste mit und ohne Spielstätte. Sie ist angelegt als Spitzenförderung der freien Tanz- und Theaterszene. Kulturpolitisches Ziel ist der Ausbau und die Stärkung der Professionalität und der Kontinuität der qualitativ überragenden freien Theater und der Spiel- und Produktionsstätten. Produktionen, für die eine Produktionsförderung beantragt wird, dürfen kein Teil der Konzeptionsförderung sein. Für Spielstätten mit Ensemble sind über die Konzeptionsförderung lediglich künstlerische Konzepte u. Rechercheleistungen förderfähig.

Anträge auf Konzeptionsförderung müssen bis spätestens 06.11.2024 über das Online-Antragsverfahren eingegangen sein. Grundlage der Förderung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der freien professionellen Theater in Niedersachsen (RL Förderung freie Theater).

Die Antragstellung auf Konzeptionsförderung für 2025-2027 erfolgt ausschließlich über das neue NAVO-Online-Antragssystem.

>>> HIER ZUM ANTRAG "KONZEPTIONSFÖRDERUNG"


Spielstättenförderung

Mittels der Spielstättenförderung wird das Ziel verfolgt, den ausgewählten Spielstätten über einen Zeitraum von drei Jahren Planungsmöglichkeiten und -sicherheit zur Weiterentwicklung des Theaterbetriebes zu gewähren und diese strukturell zu stärken. Eine Förderung künstlerischer Konzepte ist hier ausgeschlossen.

Die Spielstättenförderung wird in diesem Jahr erstmals über das MWK abgewickelt.

Anträge auf Spielstättenförderung müssen bis spätestens 06.11.2024 über das Online-Antragsverfahren eingegangen sein. Grundlage der Förderung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Spielstätten der freien professionellen Theater in Niedersachsen (RL Spielstättenförderung 2025-2027).

Die Antragstellung auf Spielstättenförderung für 2025-2027 erfolgt ausschließlich über das neue NAVO-Online-Antragssystem.

>>> HIER ZUM ANTRAG "SPIELSTÄTTENFÖRDERUNG"


Allgemeine Hinweise zum Antragsverfahren aller Förderprogramme

  • Für die Antragstellung benötigen Sie in diesem Jahr erstmals ein Bund-ID-Konto. Eine Antragstellung über das Servicekonto Niedersachsen aus dem letzten Antragsjahr ist nicht mehr möglich. Mit der Anmeldung über die Bund-ID gelangen Sie in das aus dem letzten Jahr bekannte Antragssystem NAVO.
  • Wichtig: Bitte achten Sie nach dem Download der Zusammenfassung des Antrags darauf, den Antrag anschließend über das System final abzusenden. Erst wenn Ihnen mitgeteilt wird, dass der Antrag erfolgreich eingereicht wurde, gilt der Antrag als eingegangen.


Theaterbeirat

Ein ehrenamtlich besetzter Theaterbeirat begutachtet die Förderanträge für Projekte im Bereich der Freien Theater und unterbreitet dem Ministerium Vorschläge zur Förderung.

Aktuelle Besetzung des Theaterbeirates:

  • Prof. Dr. Jens Roselt
    Institut für Medien- und Theaterwissenschaft an der Universität Hildesheim
  • Nicola Bongard
    Freie Dramaturgin und Autorin
  • Luzia Schelling
    Schauspielerin und Dramaturgin
  • Silke zum Eschenhoff
    Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Dramaturgin
  • Anna Mülter
    künstlerische Leitung Festival Theaterformen
  • N.N.

Die Geschäftsstelle des Theaterbeirates wird geführt von:
Sara Kleinwechter
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat 33 – Theater und Musik
Leibnizufer 9, 30169 Hannover
Tel.: 0511 120-2560
E-Mail: sara.kleinwechter@mwk.niedersachsen.de


Genehmigung zu Umsatzsteuerbefreiung

Für Theater- und Tanztheaterensembles besteht die Möglichkeit zur Umsatzsteuerbefreiung; Informationen finden Sie auf unseren Seiten zur Beantragung der Umsatzsteuerbescheinigung.

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