Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist der Bildungsurlaub. Niedersächsische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz. Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist, dass die Bildungsveranstaltung anerkannt worden ist von der
Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung
Bödekerstraße 18
30161 Hannover
Tel.: (05 11) 30 03 30 - 32
Auf die wichtigsten Fragen zum Bildungsurlaub finden Sie Antworten auf der Homepage der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung.
Einrichtungen
- Landesverband der Volkshochschulen Niedersachsen
- Niedersächsischer Landesverband der Heimvolkshochschulen
- Verein Niedersächsischer Bildungsinitiativen
- Ländliche Erwachsenenbildung in Niedersachsen
- Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft
- Evangelische Erwachsenenbildung in Niedersachsen
- Katholische Erwachsenenbildung in Niedersachsen
- Bildungsvereinigung Arbeit und Leben Niedersachsen e.V.
- Bildungswerk der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in Niedersachsen e.V.
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