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Hochschulzulassung

Jedes Jahr wird für jeden einzelnen der weit über 600 Studiengänge an den niedersächsischen Hochschulen die Kapazität festgestellt. Darunter fällt die Anzahl der Studienplätze, die der jeweilige Studiengang in einem Jahr aufnehmen kann. Wichtigstes Kriterium ist dabei die Zahl der Lehrenden mit ihren zur Verfügung stehenden Stunden. In einem zweiten Schritt werden nun auf Basis der vergangenen Jahre die Zulassungsregelungen festgelegt.

Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Zahl der Studienplätze nicht oder nur unwesentlich, wird keine Zulassungszahl festgelegt. Dann können diese sich einfach einschreiben.

Die anderen Studiengänge erhalten eine Zulassungszahl, die mindestens der Anzahl der Studienplätze entspricht. Diese Studienplätze werden in der Regel in einem Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben. Unter dem nachfolgenden Link finden Sie Einzelheiten über die Zulassungsverfahren der Hochschulen in Niedersachsen.

Die Studienplätze in den Studiengängen Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie werden bundesweit grundsätzlich von der Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS) vergeben, die auf ihrer Homepage über wichtige Details informiert.

Bitte informieren Sie sich frühzeitig, um Ihre Chancen auf einen guten Start ins Studium nutzen zu können.

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