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Niedersachsen lobt Literaturstipendien 2019 aus

Thümler: „Schreiben braucht Freiräume“


Die Literaturstipendien des Landes Niedersachsen gehen in die nächste Runde: Autorinnen und Autoren sowie Übersetzerinnen und Übersetzer, die ihren Lebensmittelpunkt in Niedersachsen haben, können sich ab sofort für eines der vier verschiedenen Stipendien bewerben. Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur lobt ein Jahresstipendium, ein Stipendium für Kinder- und Jugendbuchautoren, ein Übersetzerstipendium und bis zu drei Arbeitsstipendien aus. Die Vergabe erfolgt auf Empfehlung der Literaturkommission des Landes Niedersachsen.

„Schreiben braucht Freiräume, in denen es sich entfalten kann. Mit den niedersächsischen Literaturstipendien bieten wir die Möglichkeit zu individuellem literarischen Schaffen“, sagt Kulturminister Björn Thümler.

Das Jahresstipendium soll freiberufliche Autorinnen und Autoren finanziell in die Lage versetzen, über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr verstärkt künstlerisch tätig zu sein. Die Förderung beträgt maximal 14.000 Euro. Das Jahresstipendium können Autorinnen und Autoren erhalten, die mindestens einmal in einem anerkannten Verlag (nicht Selbstverlag) veröffentlicht haben.

Mit dem Stipendium für Kinder- und Jugendbuchautoren in Höhe von bis zu 8.000 Euro wird ein aktuelles Projekt einer Schriftstellerin oder eines Schriftstellers gefördert, das sich an Kinder bzw. Jugendliche richtet. Ein Niedersachsenbezug im Werk bzw. Wohnsitz oder Arbeitsplatz/Produktionsort der Bewerberin/des Bewerbers in Niedersachsen ist Voraussetzung für eine Förderung.

Mit dem Übersetzerstipendium fördert das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur Übersetzerinnen und Übersetzer literarischer Werke durch ein projektbezogenes Stipendium. Das Stipendium in Höhe von 7.800 Euro soll es ermöglichen, ohne materiellen Druck an einer Übersetzung zu arbeiten und sie zur Veröffentlichung zu bringen.

Autorinnen und Autoren, die an einem Projekt mit Niedersachsenbezug arbeiten oder in Niedersachsen wohnen oder arbeiten, können sich auf eines von drei Arbeitsstipendien bewerben. Die Einzelförderung beträgt bis zu 5.000 Euro.

Bewerbungen sind über das Online-Antragsverfahren des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur einzureichen:

https://www.kulturfoerderung.niedersachsen.de/stipendium_literatur/login.php

Ende der Bewerbungsfrist ist der 15. Januar 2019.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.11.2018

Ansprechpartner/in:
Pressestelle MWK

Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2599
Fax: 0511/120-2601

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