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Sprachkurse für Flüchtlinge

Sprachkompetenz ist von zentraler Bedeutung, um Flüchtlingen eine Orientierung im neuen sozialen Umfeld sowie einen Weg in Ausbildung, Studium oder Beruf zu ermöglichen. Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) hat ein Förderprogramm erarbeitet, um zusätzliche Sprachkurse und Sprachunterstützung schnell und unbürokratisch anzubieten.
Die Sprachvermittlung erfolgt durch die Einrichtungen der Erwachsenenbildung.
Aber auch geschulte Ehrenamtliche und Lehramtsstudierende der Hochschulen leisten hier einen wichtigen Beitrag.

Sprachkurse in Einrichtungen der Erwachsenenbildung

Die in den Einrichtungen der niedersächsischen Erwachsenenbildung durchgeführten Sprachkurse stehen allen Flüchtlingen ohne Zugangsvoraussetzungen offen. Dies gilt unabhängig von ihrem aktuellen rechtlichen Status und Sprachniveau. Die Kurse finden nach einem Verteilungsschlüssel in den aufnehmenden Landkreisen und kreisfreien Städten sowie in Erstaufnahmeeinrichtungen statt. Sie haben in der Regel einen Umfang von 200 Unterrichtsstunden und zielen auf den Erwerb von Grundkenntnissen der deutschen Sprache. In diesen Kursen findet auch ein Bildungsclearing statt, um den bisherigen Bildungsweg, Berufserfahrungen und Sprachkenntnisse zu erfassen. Darüber hinaus werden als integrierte Maßnahmen zur Steigerung von Grundbildungskompetenzen spezifische Beratungsformate insbesondere zur beruflichen Orientierung sowie eine sozialpädagogische Begleitung angeboten. Ansprechpartner für Fragen zur Sprachförderung in Einrichtungen der Erwachsenenbildung ist die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (AEWB): Tel. 0511 – 300 330 10


Sprachförderung für höherqualifizierte Flüchtlinge

Mit dem Ziel, Flüchtlinge bei der Aufnahme eines Hochschulstudiums zu unterstützen, sind am 1. Juli 2015 fünf neue Pilotprojekte gestartet. Dieses Programm wurde mit dem Haushalt 2016 verstetigt und ausgeweitet. Im Mittelpunkt dieser Kurse steht die Sprachvermittlung im Rahmen von Intensivsprachkursen, die sowohl grundlegende als auch fach- und wissenschaftliche Sprachmodule beinhalten. Weitere Informationen gibt hier: http://tinyurl.com/p7fwqvh



Deutschunterricht durch Lehramtsstudierende

Lehramtsstudierende, die bereits Kompetenzen zur Vermittlung von Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache erworben haben, können jungen Flüchtlingen im Zuge ihres Betriebs- und Sozialpraktikums Deutschunterricht erteilen. Sie sollen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Lehramtsstudierende, die bereits Kompetenzen zur Vermittlung von Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache erworben haben, können jungen Flüchtlingen im Zuge ihres Betriebs- und Sozialpraktikums Deutschunterricht erteilen. Sie sollen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung unterrichten und werden von den Hochschulen vermittelt. Jede Hochschule hat eine/n AnsprechpartnerIn benannt, die hier http://tinyurl.com/nk5kyg4 aufgelistet sind.


Ehrenamtliche Sprachbegleiter

Ehrenamtliche leisten einen wichtigen Beitrag für die Sprachvermittlung. Hierzu hat das Land mit der „Fortbildungsoffensive: Ehrenamtliche Sprachbegleiter/-innen für Flüchtlinge“ einen unterstützenden und qualitätssichernden Rahmen geschaffen. Die Schulung vermittelt den Ehrenamtlichen ein erstes Basiswissen zum Umgang mit Flüchtlingen sowie zur Vermittlung der deutschen Sprache. Außerdem werden künftig Dozentinnen und Dozenten für die Qualifizierung von ehrenamtlichen Sprachbegleitern geschult und besonders geeignete Lehrmaterialien für den Unterricht von Ehrenamtlichen mit Flüchtlingen zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen gibt es bei der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (AEWB): Tel. 0511 – 300 330 10



Weitere Informationen zum Hochschulzugang für Flüchtlinge sind hier zu finden.

Die Ministerin besucht einen Sprachkurs in Osnabrück am 5.11.2015. Bildrechte: MWK

Die Ministerin besuchte einen Sprachkurs in Osnabrück am 5.11.2015.

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.11.2015
zuletzt aktualisiert am:
27.04.2016

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