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Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 34

Niedersachsens Bewerbungen für das UNESCO-Weltkulturerbe - Welche unterstützenden Maßnahmen ergreift die Landesregierung?


Die Kultusministerkonferenz (KMK) hatte die Bundesländer bis 2012 aufgefordert jeweils zwei Vorschläge für eine Tentativliste zukünftiger Weltkulturerbestätten vorzulegen. Dazu erfolgte der landesweite Aufruf Vorschläge dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur einzureichen. Um die hohen Ansprüche der UNESCO erfüllen zu können, wurde ein zweistufiges Auswahlverfahren vorgenommen. In einem ersten Schritt wurden die niedersächsischen Vorschläge dazu von einem landesinternen Gremium beurteilt. Empfohlen wurde die Kulturlandschaft „Alte Land“ und die Rundlingsdörfer im Wendland als niedersächsische Beiträge für die deutsche Tentativliste der UNESCO-Welterbe­stätten vorzuschlagen. Die beiden niedersächsischen Kandidaten haben daraufhin einen Antrag eingereicht, der durch das Land Niedersachsen weiter an die KMK weitergeleitet wurde.

Derzeit werden die 31 eingereichten Vorschläge der Bundesländer von einem Fachbeirat im Auftrag der KMK bewertet. Mit einem Ergebnis ist voraussichtlich im Herbst dieses Jahres zu rechnen.

Der Beirat wird ggf. Empfehlungen, zum universellen Wert der potenziellen Welterbestätten, dem outstanding value (OUV) aussprechen. Sobald das Ergebnis des Beirats vorliegt, besteht die Möglichkeit einen entsprechenden Welterbeantrag zur Eintragung in die Welterbeliste der UNESCO auszuarbeiten. Die Antragsteller wurden über den Verlauf des Auswahlverfahrens informiert. Wie in der Vergangenheit auch, wird die Landesregierung die Antragsteller für die Eintragung in die UNESCO-Welterbeliste unterstützen und begleiten.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

1. Welche kulturellen, wirtschaftlichen und tourismuspolitischen Effekte sind

nach Ansicht der Landesregierung mit der Erlangung des Status des UNESCO-Weltkulturerbes verbunden?

Mit dem Status des UNESCO-Weltkulturerbes sind Effekte in kultureller, wirtschaftlicher und tourismuspolitischer Hinsicht möglich. Insbesondere für die beiden beantragten Kulturlandschaften lässt sich so das kulturelle Profil schärfen und gezielt entwickeln. In wirtschaftlicher Hinsicht kann der Standort als besonderes Markenzeichen genutzt werden. In engen Kontext ist hier die touristische Vermarktung zu sehen. Innerhalb Europas kommt dem Label als UNESCO-Welterbestätte ein herausgehobener Status zu, wodurch mit zusätzlichen internationalen Gästen zu rechnen ist.

So generieren die 38 Welterbestätten in Deutschland jährlich rund fünf Millionen Übernachtungen. Der Titel „UNESCO-Welterbe" verleiht einer Kultur- oder Naturerbestätte internationale Aufmerksamkeit und erhöht ihre Attraktivität als Reiseziel. Die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) stellt vor diesem Hintergrund das Jahr 2014 unter das Motto „UNESCO-Welterbe - nachhaltiger Kultur- und Naturtourismus". Eine professionelle touristische Vermarktung der UNESCO-Welterbestätten trägt dazu bei, die Wirtschaftskraft, insbesondere in den strukturschwachen ländlichen Räumen, zu stärken. Die kulturelle und touristische Infrastruktur wird durch die Welterbestätten nachhaltig bereichert.

2. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung zur Unterstützung der Bewerbungen der Landschaft Altes Land sowie der Rundlingsdörfer im Wendland für das UNESCO-Weltkulturerbe?

3. Wie hoch sind die finanziellen Aufwendungen des Landes Niedersachsen für diese Unterstützungsmaßnahmen?

Zu 2 und 3:

Die Landesregierung hat vielfältige Maßnahmen ergriffen und die Antragsteller bestmöglich beraten. Weitere Schritte sind erst sinnvoll, wenn die Ergebnisse des von der KMK beauftragten Fachbeirats zur Tentativliste vorliegen. Damit ist im Herbst diesen Jahres zu rechnen. Die Beratungsphase ist abzuwarten, bevor mit der eigentlichen Antragsausarbeitung begonnen werden kann. Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) wird die Antragsteller bei der Antragsausarbeitung für die UNESCO intensiv begleiten und unterstützen. Da die Unterstützungsmaßnahmen gegenwärtig noch nicht bestimmt werden können, ist eine Festlegung der finanziellen Aufwendungen nicht möglich. Das Land Niedersachsen beteiligt sich anteilig an den Kosten für den beauftragten Beirat. Für 2014 beträgt der niedersächsische Anteil 3.196,81 Euro.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
16.05.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle MWK

Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2599
Fax: 0511/120-2601

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