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Kulturelle Zusammenarbeit mit dem Ausland
Das Förderprogramm der kulturellen Zusammenarbeit mit dem Ausland läuft Ende 2025 aus. Der Haushaltsplanentwurf 2026 sieht keine weitere Bereitstellung finanzieller Mittel vor.
Das Land Niedersachsen hat sich dazu entschlossen, seine Schwerpunkte auf die Förderlinien „Internationale Beziehungen und grenzüberschreitende Zusammenarbeit“ sowie „Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe“ zu verlagern. Die Schwerpunkte liegen dabei auf ausgewählten Partnerregionen.
Landesmittel im Rahmen der ersten Förderlinie sind dabei vorgesehen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den Niederlanden sowie der internationalen Zusammenarbeit - im Rahmen bestehender Partnerschaften des Landes - mit:
- Großpolen und Niederschlesien in Polen,
- Tokushima in Japan,
- Anhui in der VR China,
- Der Normandie in Frankreich,
- der Valencianischen Gemeinschaft (Region Valencia) in Spanien,
- der Oblast Mykolajiw in der Ukraine,
- dem Bundesstaat São Paulo (Föderative Republik Brasilien),
- der Provinz Santa Fe (Argentinische Republik)
- sowie zur Intensivierung weiterer internationaler Kontakte beispielsweise mit Shandong in der VR China.
Die Landesmittel im Rahmen der zweiten Förderlinie sind vorgesehen für Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe sowie für die Förderung der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit. Der Schwerpunkt der Entwicklungszusammenarbeit liegt auf Projektförderungen im Eastern Cape und in Tansania.
Der nächste Antragsstichtag ist der 31.10.2025. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Ausschreibungen unter:
https://www.mwk.niedersachsen.de/235305.html
https://www.mwk.niedersachsen.de/235306.html