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Länder beschließen Stärkung der Hochschulkliniken

Gemeinsamer Antrag zur nachhaltigen Finanzierung passiert den Bundesrat


Die Länder machen sich unter der Federführung von Niedersachsen für eine Verbesserung der Finanzsituation der Universitätskliniken stark. Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung einen entsprechenden gemeinsamen Entschließungsantrag (Bundesrat, Dr. 312/16) von Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein beschlossen. Darin fordern die Antragsteller die Bundesregierung auf, sich bis Anfang Oktober 2016 für finanzielle Verbesserungen einzusetzen oder andernfalls die einschlägigen Gesetze nachzubessern bzw. einen Fallpauschalenzuschlag für Hochschulkliniken und Maximalversorger einzuführen.

„Der heutige Beschluss ist ein erfolgreicher und wichtiger Schritt zur Beseitigung des strukturellen Defizits der Universitätskliniken und Maximalversorger. Es gibt nun eine lautstarke Stimme der Länder für die nachhaltige Finanzierung der besonderen Leistungen dieser Einrichtungen. Wir fordern den Bund auf, dafür zu sorgen, dass diese Säulen der medizinischen Versorgung auskömmlich finanziert werden“ sagt Gabriele Heinen-Kljajić, Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur. „Es besteht dringender Handlungsbedarf. Einen Stillstand über mehrere Jahre bis zur nächsten Gesundheitsreform darf es nicht geben.“

Die besonderen Leistungen der Hochschulkliniken gerade auch für die erforderlichen hohen Vorhaltungskosten im Bereich der Extremkostenfälle werden seitens der Kostenträger derzeit nicht ausreichend refinanziert. Zwei Drittel der Hochschulkliniken in Deutschland weisen deshalb ein negatives Jahresergebnis auf. Hochgerechnet auf alle Universitätskliniken beträgt das Defizit knapp 100 Millionen Euro. Die letzten Gesetzesänderungen auf Bundesebene, das Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) und das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG), haben bisher keine relevanten Verbesserungen der Finanzsituation erwirkt.

Die 33 Universitätskliniken mit ihren rund 180.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind das Herzstück der Gesundheitsforschung. Sie sind wesentlich für die Gesundheitsversorgung und verantwortlich für die Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Der Anteil an besonders aufwendigen und teuren Behandlungen ist an Universitätskliniken im Vergleich zu anderen Krankenhäusern höher, da die Universitätskliniken mehr Patienten mit ungewöhnlichen oder besonders schweren Krankheiten behandeln. Dies ist mit hohen Vorhalte- und Organisationskosten beispielsweise für die umfassende medizinische Infrastruktur verbunden.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
08.07.2016

Ansprechpartner/in:
Dr. Margit Kautenburger

Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Leibnizufer 9
30169 Hannover

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